1792 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über die Regierungsvorlage (1705 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über kulturelle Zusammenarbeit
Das neue österreichisch-russische Kulturabkommen soll einerseits geeignete Zusammenarbeitsbereiche festlegen und andererseits den Durchführungsmechanismus einer Gemischten Kommission einsetzen, die in periodischen Abständen zusammentritt und mehrjährige Arbeitsprogramme festlegt. Im Verhältnis zur Russischen Föderation wäre es erfahrungsgemäß von Vorteil, wenn die Festlegung und Abwicklung konkreter Zusammenarbeits- und Austauschprojekte des Kulturbereichs im Rahmen von mehrjährigen Arbeitsprogrammen vorgenommen werden kann, die sich ihrerseits auf ein Kulturabkommen gründen.
Das Abkommen hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodaß die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Der Kulturausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Inge Jäger.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung dieses Abkommens zu empfehlen.
Weiters beschloß der Kulturausschuß, daß die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über kulturelle Zusammenarbeit (1705 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 1999 05 05
Inge Jäger Dr. Josef Cap
Berichterstatterin Obfraustellvertreter