2064 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht und Antrag

des Justizausschusses


über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (1998 der Beilagen) eines Fernabsatz-Gesetzes hat der Justizausschuß in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 über den Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits und Mag. Thomas Barmüller einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG einen selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird, zum Inhalt hat.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Anna Huber, Dr. Johannes Jarolim sowie die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Anna Huber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle dem ange­schlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 07 06

                                    Anna Huber                                                      Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz betreffend die Telekommunikation (Telekommunikationsgesetz – TKG) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 101 wird folgender Satz angefügt:

“Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vor­herigen – jederzeit widerruflichen – Zustimmung des Empfängers.”

2. § 104 Abs. 3 Z 23 lautet wie folgt:

       “23. entgegen § 101 unerbetene Anrufe oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massen­sendung oder zu Werbezwecken tätigt.”