732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Kulturausschusses


über den Kunstbericht 1995 der Bundesregierung (III-66 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht wurde am 11. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Bericht, der traditionellerweise die einzelnen Sparten künstlerischer Aktivitäten durchleuchtet, analysiert und evaluiert, liegt diesmal in neuer Gestaltung vor. Neben der herkömmlichen Darstellungs­weise von Tätigkeiten des Bundes in Belangen der Kunst kommen auch die einzelnen Kuratoren und Kulturschaffende zu Wort, mit Interviews werden die konkreten Auswirkungen der österreichischen Kulturpolitik illustriert. Einleitende Essays zur historischen Entwicklung der jeweiligen Kunstrichtung stellen die aktuelle Kunst- und Kulturpolitik in einen perspektivischen Rahmen.

Neben den Mitteln, welche für AutorInnen bereitgestellt werden, subventioniert der Bund aber auch Verlage und Zeitschriften, unterstützt die Drucklegung von Büchern und stellt maßgebliche, vielfach sogar lebensnotwendige Mittel für die Literaturhäuser in Wien, Salzburg, Klagenfurt und Mattersburg zur Verfügung. Ebenfalls gefördert wird die Arbeit literarischer Vereinigungen wie der IG Autoren und des P.E.N.-Klubs. Literaturpreise runden die Aktivitäten des Bundes im Sinne der heimischen Literatur ab.

Insgesamt stellte der Bund 1995 191,8 Millionen Schilling zur Verfügung, um fast 40 Millionen Schilling mehr als noch 1994. Der Hauptteil dieser Gelder (128,4 Millionen Schilling) ging an literarische Vereinigungen bzw. diente der Veranstaltungsförderung. Darin sind auch die 55 Millionen Schilling für die Frankfurter Buchmesse enthalten. Die Verlagsförderung machte 46,7 Millionen Schilling aus. 12,6 Millionen Schilling gingen an AutorInnen, 2,2 Millionen Schilling wurden für Übersetzerförderung aufgewendet. Die Preise für Literatur schließlich waren 1995 mit 1,4 Millionen Schilling dotiert.

Das österreichische Filmschaffen stand 1995 im Zeichen des Jubiläums „100 Jahre Kino“, dem zahl­reiche Festivals, nicht zuletzt auch die heimische Viennale, gewidmet waren.

Insgesamt wurden via Österreichisches Filminstitut und Film/Fernseh-Abkommen 174 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Die Mittel für das ÖFI wurden dabei um mehr als 14 Millionen Schilling gegenüber 1994 aufgestockt, die des Film/Fernseh-Abkommens um rund 1,5 Millionen Schilling.

Mehr als eine halbe Milliarde Schilling investierte der Bund im Jahr 1995 in die heimische Theater- und Musiklandschaft. Der Löwenanteil, rund 236 Millionen Schilling, entfiel dabei auf die Groß- und Mittelbühnen, die sich über einen Zuwachs von 4,2 Millionen Schilling gegenüber 1994 freuen durften. Bei den Kleinbühnen und den freien Gruppen wurde jedoch abermals gespart. Sie verzeichneten wie schon 1994 einen Rückgang, diesmal von 34,7 Millionen Schilling (1994) auf 33,2 Millionen Schilling im Berichtsjahr. Aufgefettet wurde hingegen das Etat für Festspiele und ähnliche Großveranstaltungen, die 1994 mit 121,7 Millionen Schilling ausgestattet worden waren und 1995 124,4 Millionen Schilling erhielten.

Auch der Bereich Bildende Kunst durfte sich im Berichtszeitraum über eine merkliche Aufstockung staatlicher Unterstützung freuen. 65,6 Millionen Schilling (gegenüber 59,8 Millionen Schilling im Jahr zuvor) standen für die vielfachen Aktivitäten auf diesem Sektor zur Verfügung. Für Kulturinitiativen kamen 1995 um insgesamt 3,4 Millionen Schilling (nunmehr 52,8 Millionen Schilling) mehr zur Verteilung, wobei allein für die Förderung der Vereinsarbeiten 50,7 Millionen Schilling bereitgestellt wurden.

Der Kulturausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b Abs. 4 GOG, diesen Bericht nicht endzuerledigen.


Nach den Ausführungen des Berichterstatters beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Franz Morak, Mag. Walter Posch, Maria Rauch-Kallat, Dr. Helga Konrad, Heidemaria Onodi, Sonja Ablinger, Dr. Günther Leiner, Dr. Gertrude Brinek, der Obfraustellvertreter Dr. Josef Cap sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle den Kunstbericht 1995 der Bundesregierung (III-66 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                           Georg Oberhaidinger                                                              Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                 Obfraustellvertreter