981 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 1996) (III-101 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht ist in die zehn Abschnitte

     Einleitung;

     Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik;

     Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählter Deliktsformen;

     Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung;

     Migrationswesen;

     Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten;

     Festnahmen und Demonstrationen;

     Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst;

     Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege sowie

     Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 8 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 9 und 10 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der 2. Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichtsjahr gegenüber 1994 von 101 545 auf 102 660 gestiegen; dies bedeutet eine Zunahme von 1,1 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist um 0,5 Prozent rückläufig, nämlich von 384 888 auf 382 790. Bei der Gesamt-
zahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 0,2 Prozent eine Abnahme von 486 433 Fällen auf 485 450 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt zurück­gegangen.

Im Berichtsjahr ist der Anteil an strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen an der Gesamt­kriminalität gleich dem Vorjahr, während die Anzahl der geklärten Fälle gestiegen ist, was sich in einer steigenden Aufklärungsquote niederschlägt. Erstmals seit 1987 beträgt die Aufklärungsquote der Gesamt­kriminalität wieder über 50 Prozent und jener der Verbrechen über 30 Prozent.

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1996 32 386 Verbrechen geklärt werden. Dies entspricht einer Zunahme von 10,5 Prozent gegenüber 1994. Bei den Vergehen war eine Zunahme der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle von 1,3 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich eine Zunahme von 2,4 Prozent.

Der 4. Abschnitt befaßt sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit und das Schengener Informationssystem.

Der 5. Abschnitt „Migrationswesen“ befaßt sich im einzelnen mit dem Aufenthalts-, Paß-, Asyl- und Fremdenwesen, der Bundesbetreuung, der Bosnienbetreuung und Integration sowie der Grenzüber­wachung und -kontrolle.

Die dem 6. Abschnitt zugrundeliegende Unfallbilanz 1996 zeigt eine rückläufige Tendenz. Die Unfälle liegen um 1,8 Prozent, die Verletzten um 2,2 Prozent und die Verkehrstoten sogar um 15,1 Prozent niedriger als im Jahr 1995.

Im Berichtsjahr fanden im gesamten Bundesgebiet 2 784 Demonstrationen mit den Schwerpunkten EU-Beitritt, Sparpaket, (Transit-)Verkehr, Atomkraftwerke, Umweltschutz, Tierschutz, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit statt.


Im Jahre 1996 wurden insgesamt 2 668 flugpolizeiliche Einsätze zur Unterstützung der Sicherheits­behörden und Sicherheitsdienststellen durchgeführt.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 27. November 1997 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß für innere Angelegenheiten auf Antrag des Abgeordneten Anton Leikam gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht im Ausschuß nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Paul Kiss, Dr. Helene Partik-Pablé, Hans Helmut Moser, Emmerich Schwemlein, Herbert Scheibner, Brigitte Tegischer, Franz Lafer, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen. Ein Entschließungsantrag des Abgeordneten Franz Lafer fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 1996) (III-101 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 27

                           Emmerich Schwemlein                                                            Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann