2628/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Konkurs Phönix & Tabor Reisen GmbH und Versäumnisse der Gewerbebehörde

Die Firma Phönix & Tabor Reisen GmbH (1120 Wien, Vivenotgasse 30) war sowohl als

Reisebüro aber auch als Reiseveranstalter tätig. Am 7.5.1997 wurde über das Vermögen der

genannten Firma beim Handelsgericht Wien zur GZ: 6 S 497/97 das Konkursverfahren

eröffnet. Wie wohl ausbezahlte Reisen zu einem größeren Teil von einer neuen Firma unter

Anrechnung der an Phönix & Tab0r Reisen GmbH geleisteten Zahlungen übernommen

wurden, haben sich bei den anerkannten Konsumentenorganisationen in Österreich (z.B. VKI,

Arbeiterkammern) dennoch als geschädigte Verbraucher gemeldet, die wohl ihre Reise

ausbezahlt hatten, diese Reise aber - aufgrund der Insolvenz - nicht mehr antreten konnten.

Diese Verbraucherlnnen müßten im Sinne der Reisebürosicherungsverordnung - in

Entsprechung der Pauschalreiserichtlinie - eigentlich durch eine Insolvenzabsicherung des

Reiseveranstalters (Phönix & Tabor GmbH) gesichert sein.

Im Zuge der Recherchen der K0nsumentenschützer stellte sich jedoch heraus, daß der

Reiseveranstalter noch im Jahr 1997 zwar damit geworben hatte, beim Gerling-Konzern

versichert zu sein, diese Information aber nicht mehr den Tatsachen entsprach. Vielmehr hat

der Gerling-Konzern mitgeteilt, daß der gegenständliche Versicherungsvertrag per 1.11.1996

storniert worden war. Über diesen Umstand wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom Gerling-Konzern mit Schreiben vom 7.11.1996 informiert.

Der Rechtsvertreter von Phönix & Tabor Reisen GmbH wie auch der Masseverwalter haben

bestätigt, daß seitens des Reiseveranstalters keine anderwertige Insolvenzabsicherung

eingegangen worden war. Dies bedeutet aber auch, daß die geschädigten Verbraucherlnnen

aufgrund der nicht vollständigen Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

Amtshaftungsansprüche - in einem Staatshaftungsverfahren - nun stellen können. Daher

beschlossen mehrere Landesgerichte die Frage der Staatshaftung dem Europäischen

Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Es liegen nun beispielsweise die

Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichtes Wien beim EuGH vor (Rs.C-364/96)

sowie ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichtes Linz (Rs.C-140/97) vor. In den

Verfahren, das Geschädigte aus dem Arena-Konkurs gegenüber der Republik Österreich

angestrengt haben, haben Vertreter der Finanzprokuratur zwar erwartungsgemäß eine Haftung

bestritten. Diese Verfahren werden trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit zu

Verurteilungen der Republik Österreich führen, nachdem der Europäische Gerichtshof vor

kurzem eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland in einem ähnlichen Fall bejaht hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Welche Veranlassungen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten aufgrund der Mitteilung des Gerling-Konzerns vom 7.11.1996,

wonach die Firma Phönix & Tabor Reisen GmbH per 1.11.1996 nicht mehr

versichert sei, getroffen?

2. Wann wurde von der Wiener Gewerbebehörde ein Verfahren zur Entziehung der

Gewerbeberechtigung von Phönix & Tabor Reisen GmbH eingeleitet (Amt der

Wiener Landesregierung)?

3 . Welche Verfahrenshandlungen wurden zu welchen Daten von der Wiener

Gewerbebehörde (Amt der Wiener Landesregierung) gesetzt?

4. Wann war dieses Verfahren abgeschlossen?

5. Weshalb hat die Gewerbebehörde Wien nicht gem. § 360 Abs. 4 GewO zur Abwehr

von Gefahren für das Eigenturn von Verbraucherlnnen eine Schließung des Betriebes

oder über sonstige Sicherheitsmaßnahmen oder Vorkehrungen verfügt?

6. Vertrat die Wiener Gewerbebehörde allenfalls die Rechtsmeinung, daß § 360 Abs, 4

GewO nicht zur Anwendung gebracht werden könne?

7. Wenn ja, wie wird dies begründet?

8. Wenn diese Rechtsmeinung vom Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten geteilt wird, wäre zu klären, welche Maßnahmen durch das do.

Ministerium ergriffen werden, um bei Verstößen gegen die

Reisebür0sicherungsverordnung erheblich rascher zum Schutz der Verbraucher

Maßnahmen gegen den - dann Nichtversicherten - Reiseveranstalter unternehmen zu

können?

9. Ist Ihnen bekannt, daß gegen die Republik Österreich bereits mehrere sog.

"Staatshaftungsverfahren" wegen mangelnder Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

angestrebt wurden und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden?

10. Haben Sie diesbezügliche Berichte bereits von der Finanzprokuratur erhalten?

11. Wenn ja, wie lautet dieser Bericht?

12. Welche Maßnahmen werden Sie nun ergreifen, um die vollständige Umsetzung der

Pauschalreiserichtlinie in das Österreichische Recht (z.B.

Reisebürosicherungsverordnung) sicherzustellen, damit zumindest für die Zukunft

sog. Staatshaftungsverfahren aus diesem Grund ausgeschlossen werden können?

13. Wie hoch schätzen Sie bzw. die Finanzprokuratur die bisherigen

Schadenersatzansprüche österreichischer Urlauberlnnen wegen mangelnder

Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie im Rahmen von Staatshaftungsverfahren

gegenüber der Republik Österreich ein?

14. Wo und in welcher Form wird in den Budgets 1998 und 1999 den möglichen

Forderungen geschädigter österreichischer UrlauberInnen aufgrund von

Staatshaftungsverfahren Rechnung getragen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, welchem Fachbudget wird dies zugerechnet und wo wird dies budgetiert?