3112/J XX.GP
der Abgeordneten Schaffenrath, Partnerinnen und Partner
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Opferschutz für Betroffene des Frauenhandels
Untersuchungen der Internationalen Organisation für Migration mit Sitz in Genf ergaben,
daß Europas Bedarf an billigen Prostituierten, Stripperinnen und "Haushaltssklavinnen
zunehmend aus Mittel- und Osteuropa gedeckt wird. Österreich ist eines der Länder, in
denen dieses Geschäft auf Grund der oft beschworenen Stellung als „Brückenkopf“ zu
Mittel- und Osteuropa besonders floriert. Zunehmend werden die Mädchen mit
Touristenvisen nur für einen Tag über die Grenze zur Arbeit gebracht und am Abend wieder
zurückexpediert. Die Zahl der Opfer des Frauenhandels allein in Westeuropa wird auf
200.000 bis 500.000 geschätzt.
Menschenhandel ist ein gleichermaßen florierendes wie lukratives Geschäft. Die Ausbeutung
von Frauen, von Migrantinnen in der Prostitution wirft hohe Profite ab und ist weitgehend
risikofrei, da diese als Geheimprostituierte umgehend abgeschoben werden. D.h. daß Opfer
von Menschenhändlern, noch bevor sie in einem Strafverfahren als Zeuginnen aussagen
können, abgeschoben werden. Die Strafverfahren gegen Menschenhändler würden leichter
werden, so ein Richter wenn die betroffenen Zeuginnen anwesend sein könnten.“
Die Zahl der illegalen Prostituierten hat sich in Österreich seit 1990 aufgeschätzte 4.300 im
.Jahr 1995 fast verdoppelt.
Die Organisation LEFÖ hat ein Konzept des Opferschutzes für Betroffene des Frauenhandels erstellt,
das sich auf verschiedene internationale und europäische Richtlinien, Empfehlungen und Abkommen
stützt. In allen diese Dokumenten wird festgehalten, daß es sich bei Frauenhandel um eine
Menschenrechtsverletzung handelt und daß es für die Bekämpfung des Frauenhandels umfassender,
itegraler Maßnahmen bedarf, einschließlich Maßnahmen, die der Prävention dienen, der
Bekämpfung und Verfolgung der Täter, sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Hilfe und Entschädigung
für die betroffenen Frauen.
ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.) Welche Maßnahmen planen Sie. um zu verhindern, daß Frauen, die Opfer sind, nicht abgeschoben
werden und dann als Kriminelle im Heimatland festgenommen werden, wodurch sie erneut zu Opfern
gemacht werden?
2.) Wie sieht die Finanzierung für diese Opferschutzeinrichtungen für die nächsten zwei Jahre aus?
3.) Ist ein weiterer Ausbau der Frauenhäuser, wo auch die Unterbringung der Opfer von
Menschenhändlern möglich ist vorgesehen?
4.) Welche anderen Möglichkeiten der Hilfe, insbesondere bei notwendiger medizinischer
Versorgung, bestehen für die Opfer des
Menschenhandels?
5.) Unterstützen Sie die Forderung, den Opfern eine Krankenversicherung oder Ärzte und
Krankenhäuser. die mit den Opferschutzeinrichtungen einen Vertrag über kostenlose Behandlung
schließen zu gewährleisten?
6.) Wie stehen Sie zu der Forderung, daß Frauen, die aus humanitären Gründen in Österreich bleiben
dürfen, einen befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt bekommen?
7.) Unterstützen Sie die Forderung, daß Frauen, die heimkehren wollen, eine Rückkehrhilfe
bekommen?
8.) Unterstützen Sie die Forderung, daß Frauen, welche durch Opferschutzeinrichtungen betreut
werden, bei längerem Aufenthalt in Österreich kostenlos einen Deutschkurs erhalten bzw. die
Möglichkeit zu berufsaus- oder -weiterbildenden Kursen erhalten?
9.) Werden seitens Ihres Ministeriums Schritte unternommen, um die notwendige Infrastruktur
(Notunterkünfte, Anlaufstellen und Betreuungsmöglichkeiten) für den Opferschutz auch in den
Bundesländern zur Verfügung zu stellen?
10.) Welche Kosten würden durch die notwendige Infrastruktur für Bund, Länder und Gemeinden
entstehen‘?
11.) Werden Sie im Zuge der Budgetverhandlungen für die Bereitstellung dieser Mittel eintreten, um
so die Empfehlungen der verschiedenen internationalen und europäischen Richtlinien und
Abkommen, denen auch Österreich beigetreten ist, umzusetzen?