3112/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schaffenrath, Partnerinnen und Partner

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Opferschutz für Betroffene des Frauenhandels

Untersuchungen der Internationalen Organisation für Migration mit Sitz in Genf ergaben,

daß Europas Bedarf an billigen Prostituierten, Stripperinnen und "Haushaltssklavinnen

zunehmend aus Mittel- und Osteuropa gedeckt wird. Österreich ist eines der Länder, in

denen dieses Geschäft auf Grund der oft beschworenen Stellung als „Brückenkopf“ zu

Mittel- und Osteuropa besonders floriert. Zunehmend werden die Mädchen mit

Touristenvisen nur für einen Tag über die Grenze zur Arbeit gebracht und am Abend wieder

zurückexpediert. Die Zahl der Opfer des Frauenhandels allein in Westeuropa wird auf

200.000 bis 500.000 geschätzt.

Menschenhandel ist ein gleichermaßen florierendes wie lukratives Geschäft. Die Ausbeutung

von Frauen, von Migrantinnen in der Prostitution wirft hohe Profite ab und ist weitgehend

risikofrei, da diese als Geheimprostituierte umgehend abgeschoben werden. D.h. daß Opfer

von Menschenhändlern, noch bevor sie in einem Strafverfahren als Zeuginnen aussagen

können, abgeschoben werden. Die Strafverfahren gegen Menschenhändler würden leichter

werden, so ein Richter wenn die betroffenen Zeuginnen anwesend sein könnten.“

Die Zahl der illegalen Prostituierten hat sich in Österreich seit 1990 aufgeschätzte 4.300 im

.Jahr 1995 fast verdoppelt.

Die Organisation LEFÖ hat ein Konzept des Opferschutzes für Betroffene des Frauenhandels erstellt,

das sich auf verschiedene internationale und europäische Richtlinien, Empfehlungen und Abkommen

stützt. In allen diese Dokumenten wird festgehalten, daß es sich bei Frauenhandel um eine

Menschenrechtsverletzung handelt und daß es für die Bekämpfung des Frauenhandels umfassender,

itegraler Maßnahmen bedarf, einschließlich Maßnahmen, die der Prävention dienen, der

Bekämpfung und Verfolgung der Täter, sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Hilfe und Entschädigung

für die betroffenen Frauen.

ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.) Welche Maßnahmen planen Sie. um zu verhindern, daß Frauen, die Opfer sind, nicht abgeschoben

werden und dann als Kriminelle im Heimatland festgenommen werden, wodurch sie erneut zu Opfern

gemacht werden?

2.) Wie sieht die Finanzierung für diese Opferschutzeinrichtungen für die nächsten zwei Jahre aus?

3.) Ist ein weiterer Ausbau der Frauenhäuser, wo auch die Unterbringung der Opfer von

Menschenhändlern möglich ist vorgesehen?

 

4.) Welche anderen Möglichkeiten der Hilfe, insbesondere bei notwendiger medizinischer

Versorgung, bestehen für die Opfer des Menschenhandels?

5.) Unterstützen Sie die Forderung, den Opfern eine Krankenversicherung oder Ärzte und

Krankenhäuser. die mit den Opferschutzeinrichtungen einen Vertrag über kostenlose Behandlung

schließen zu gewährleisten?

6.) Wie stehen Sie zu der Forderung, daß Frauen, die aus humanitären Gründen in Österreich bleiben

dürfen, einen befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt bekommen?

7.) Unterstützen Sie die Forderung, daß Frauen, die heimkehren wollen, eine Rückkehrhilfe

bekommen?

8.) Unterstützen Sie die Forderung, daß Frauen, welche durch Opferschutzeinrichtungen betreut

werden, bei längerem Aufenthalt in Österreich kostenlos einen Deutschkurs erhalten bzw. die

Möglichkeit zu berufsaus- oder -weiterbildenden Kursen erhalten?

9.) Werden seitens Ihres Ministeriums Schritte unternommen, um die notwendige Infrastruktur

(Notunterkünfte, Anlaufstellen und Betreuungsmöglichkeiten) für den Opferschutz auch in den

Bundesländern zur Verfügung zu stellen?

10.) Welche Kosten würden durch die notwendige Infrastruktur für Bund, Länder und Gemeinden

entstehen‘?

11.) Werden Sie im Zuge der Budgetverhandlungen für die Bereitstellung dieser Mittel eintreten, um

so die Empfehlungen der verschiedenen internationalen und europäischen Richtlinien und

Abkommen, denen auch Österreich beigetreten ist, umzusetzen?