Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 105

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einladen: Sie können diesem Antrag ruhigen Gewissens zustimmen, weil Sinn und Zweck der Novelle ja auch die Beseitigung bestehender Unvereinbarkeiten ist. Wenn Sie es also damit ernst meinen, dann stimmen Sie diesem Antrag zu.

Einer der Hauptkritikpunkte, die aus dem Kreis der Filmschaffenden, aus dem Kreis der Filmkritiker und der Praktiker erhoben wurde, war ja die Tatsache der Unvereinbarkeit. Es fördern nämlich Mitglieder der Auswahlkommission indirekt ihre eigenen Projekte. Das ist überhaupt keine Frage. Naturgemäß existieren im Gesetz Bestimmungen, daß im Falle einer unmittelbaren Kollision der einzelne Förderungswerber, der in der Auswahlkommission sitzt, hinausgeht und sich durch seinen Ersatzmann vertreten läßt. In der Praxis geschieht dies so. Das ist – überhaupt keine Frage – rein formal in Ordnung, aber natürlich inhaltlich nicht, denn der Förderungswerber geht zwar hinaus, aber der Ersatzmann stimmt in seinem Sinne ab. Daß es da wechselseitig zu Tausch- und Gegengeschäften kommt, liegt auf der Hand. Und wenn Sie das der Opposition nicht glauben, so glauben Sie es doch wenigstens den Sachverständigen, die wir im Filmausschuß angehört haben, insbesondere dem Filmproduzenten und Filmhändler Dr. Kloiber, der sagt, daß eine derartige Regelung absolut unvereinbar und gegen das demokratische Prinzip und bar jeder Seriosität und Transparenz ist. (Beifall bei den Freiheitlichen)

Meine Damen und Herren! Ich darf zusammenfassen: Die vorliegende Novelle zum Filmförderungsgesetz ist keine Reform, sie ist bestenfalls eine Feigenblattreform. Wesentliche Kritikpunkte werden dadurch nicht entkräftet. Es ist kein Reformwille spürbar.

Sie sprachen sich dafür aus, gegen das Intendantenprinzip aufzutreten. Ich habe Ihnen gesagt, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, ich vertrete diesbezüglich die Auffassung Ihres Genossen, des Generalintendanten Zeiler, der von einem "notwendigen Intendantenprinzip" spricht. Und das Intendantenprinzip ist notwendig, um die Verantwortlichkeit festzumachen. Nach der vorliegenden Novelle gibt es jedoch keine Verantwortung, weil die Entscheidung für eine Filmförderung dem Grunde nach der Auswahlkommission und der Höhe nach dem Direktor zusteht. Ich garantiere Ihnen eines: Wenn es zu einer Überprüfung der einzelnen Filmprojekte kommt, wenn eine Bewertung der Filmprojekte im nachhinein durchgeführt wird, dann wird die Verantwortung abgeschoben. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden sagen: Schuld ist der Direktor, der nicht in entsprechender Höhe gefördert hat! Der Direktor wiederum wird sagen: Mir waren die Hände gebunden, dem Grunde nach ist die Entscheidung durch die Auswahlkommission gefallen! Ich hatte mich diesem Entscheid zu fügen und lediglich über die Höhe zu bestimmen! Das heißt, der Sinn der Reform, klare Verantwortlichkeiten festzumachen, eine klare Evaluierung des Gesetzes zu ermöglichen, wird geradezu ins Gegenteil verkehrt.

Ich halte fest, daß hier lediglich eine Feigenblattreform vorliegt. Aus der ursprünglichen Pragmatisierung von Herrn Schedl gkl.Jn ist nichts geworden. Aus diesem "Leger" ist nichts geworden. Der Herr Staatssekretär und die Damen und Herren von den Regierungsparteien sind rechtzeitig draufgekommen, daß da offensichtlich mit unlauteren Mitteln versucht wird, über den Gesetzgeber eine nicht gerechtfertigte Pragmatisierung des bisher schon erfolglosen Direktors herbeizuführen.

Es ist ein verdecktes Intendantenprinzip, das Sie nicht haben wollen, es gibt keine klare Verantwortlichkeit, und die Unvereinbarkeiten bestehen weiterhin. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.56

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Auffassung, daß die Novelle des Filmförderungsgesetzes all die in sie gesteckten Erwartungen wirklich erfüllt hat. Nach einem intensiven Diskussionsprozeß ist es gelungen, für die Herstellung, Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme eine Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht, die entsprechende Publikumsakzeptanz und auch die internationale Anerkennung zu gewinnen. Das sind zwei ganz wichtige Kriterien.


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