Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 115

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bisher Schwerpunkt auch der österreichischen Kulturpolitik sein. Das heißt, daß sich auch der Stellenwert des heimischen Filmschaffens verändern muß.

Ziel der Filmförderung ist es, die Herstellung, Verbreitung und die Verwertung österreichischer Filme zu unterstützen. Es soll auch eine entsprechende Publikumsakzeptanz erreicht und dadurch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des österreichischen Filmschaffens gesteigert werden.

Weitere Ziele dieses Filmförderungsgesetzes sind: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des österreichischen Filmschaffens zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen zu fördern sowie die Filmförderungsmaßnahmen von Bund und Ländern zu harmonisieren. Um diese ehrgeizigen Ziele erreichen zu können, ist auch mehr Geld nötig. Das Budget des Österreichischen Filminstitutes soll daher um 20 Millionen Schilling auf insgesamt 120 Millionen Schilling aufgestockt werden.

Neu in der Novelle dieser Filmförderung ist auch die Weiterentwicklung und Herstellungsförderung nach dem Erfolgsprinzip. Grundsätzlich soll nun künstlerischer und/oder wirtschaftlicher Erfolg stärker unterstützt werden. Auch angehende Filmemacher sollen besser als bisher gefördert werden. Voraussichtlich sollen hierfür 15 Prozent der Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit soll im kreativen und produktionstechnischen Bereich der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden.

Insgesamt, sehr geehrte Damen und Herren, bedeutet die Novellierung des Filmförderungsgesetzes eine Harmonisierung des österreichischen Filmförderungssystems mit den allgemein in Europa geltenden Systemen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.40

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das vom Kulturausschuß verabschiedete Filmförderungsgesetz ist ein gelungenes, denn es bringt eine erfolgsabhängige Förderung. Trotzdem kann nur von einem Etappenziel gesprochen werden, die Tour de France der Filmförderung muß weitergehen!

Das Etappenziel beinhaltet eine Verschlankung der Entscheidungsprozesse, mehr Verantwortung und Transparenz, eine intensivere Förderung des Nachwuchses und eine nach dem wirtschaftlichen und künstlerischen Erfolgsprinzip orientierte Finanzierungspolitik.

Der Film ist ein wirtschaftliches und kulturelles Gut, wenn er exzellent gemacht ist. Er ist dann ein großartiger Multiplikator in nationaler und kultureller Hinsicht. Aber warum und mit welchem Ziel soll eigentlich die Filmproduktion aus Budgetmitteln gefördert werden? – Das Gesetz soll wieder ein Mehrschaffen ermöglichen und der Audiovision den verdienten Stellenwert geben.

Wenn die Museen mit einer Milliarde gefördert werden, sehen wir kein Problem. Auch wenn die Theater mit zirka 260 Millionen Schilling gefördert werden, wird keine öffentliche Diskussion ausgelöst. Wie sieht es aber mit dem Film aus? – Der Film sollte ebenfalls ein Zentralthema und ein Schwerpunkt der Kulturpolitik sein. Für viele ist der Film ein industrienahes Produkt, das im Verdacht steht, nur der Unterhaltung zu dienen und daher nicht subventionswürdig ist. So wurde bis jetzt eben nur der ohnehin kaum verkäufliche, künstlerisch wertvolle Film gefördert, um den Film schlechthin am Leben zu erhalten.

Manche hängen zu sehr an einem einseitig ewiggestrigen Kunstbegriff. Dazu sagte Franz Morak einmal wörtlich:

"Die Utopie der Kunst liegt ja auch in der Versöhnung der Gegensätze: im ästethischen Bereich, in der Schönheit, ja selbst im befreienden Lachen. Kunst ist nicht ein sperriges Produkt, gegen


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