Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 191

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Ich möchte mich abschließend noch mit dem Antrag der Frau Kollegin Petrovic bezüglich einer Novelle des Universitäts-Studiengesetzes befassen. Sie verlangt, daß wir einen neuen § 36 Abs. 5 im Universitäts-Studiengesetz einführen. – Wir haben das schon einmal in diesem Haus diskutiert. Damals wie heute gilt, daß es in der Praxis eine Regelung gibt, wie der Rektor der zuständigen Hochschule über diese Formalerfordernisse hinwegsehen kann. Daß dies in die Kompetenz des Bundesministers übertragen werden soll, der einen Bescheid zu erlassen hat, halte ich unter verschiedenen Gesichtspunkten für falsch. Warum soll diese Kompetenz nicht bei der Hochschule liegen, an der jemand studieren will? Warum soll ein Bescheid des Bundesministers herbeigeführt werden, wenn man in der Praxis dem, der ein Dokument nicht bringen kann, mit dieser Bestimmung durchaus helfen kann? – Ich darf sie verlesen: "Die Rektorin oder der Rektor ist berechtigt, die Verpflichtung zur Vorlage einzelner Unterlagen nachzusehen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß deren Beibringung innerhalb einer angemessenen Frist unmöglich oder mit übergroßen Schwierigkeiten verbunden ist, und die vorgelegten Unterlagen für die Entscheidung ausreichen." – Ich halte das für vollkommen ausreichend und meine, daß wir nicht der Gesetzesflut noch Vorschub leisten sollen, wenn wir mit bestehenden Instrumentarien durchaus auskommen können! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

21.04

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lukesch! Mir scheint, Ihre auf Basis des Lateinischen beruhende Fähigkeit, Texte zu analysieren, hat Sie etwas im Stich gelassen. Denn ich möchte Ihnen keinesfalls Böswilligkeit unterstellen, wenn Sie meiner Kollegin Gredler bescheinigen, daß ihr Antrag darauf abzielt, an der Universität Zugangsbeschränkungen einzuführen. Sie haben vielmehr falsch analysiert, denn unser Antrag zielt darauf ab, die Zeitgemäßheit von Inhalten zu hinterfragen. Das ist auch aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen höchst wünschenswert. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Mag. Posch. )

Herr Kollege Lukesch! Im ersten Entwurf des UniStG gab es eine viel deutlichere Formulierung, die ich sehr gerne unterstützt hätte. Man hätte den Studienkommissionen die Kompetenz zugesprochen, die spezifischen Zulassungserfordernisse für verschiedene Studienrichtungen tatsächlich autonom festzulegen. – Die ÖVP und insbesondere Sie sprechen von Autonomie. Sie verwenden jedoch nur Schlagworte. Denn wenn es dann tatsächlich zu autonomen Entscheidungen kommen soll, wenn im Rahmen von Studienkommissionen über die Bildungsinhalte hinaus auch Zulassungserfordernisse festgelegt werden sollen, dann sehen Sie darin eine große Gefahr und beschwören verschiedene Szenarien herauf, die durch die Realität nicht abgedeckt sind. Ich habe Vertrauen in die Kompetenz der Studienkommissionen. Ich traue ihnen das zu. Ich stehe wirklich für Autonomie, Sie predigen sie jedoch nur, Herr Kollege! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Man mag noch darüber diskutieren, ob das Ergebnis bezüglich unseres Antrages in einem entsprechenden Verhältnis stehen würde, wie der Herr Minister hier schon andiskutiert hat. Jedenfalls hat dieser milde Antrag der Liberalen aber wieder alle Lateinlobbyisten auf den Plan gerufen, und Sie haben all Ihre alten, übertriebenen Argumente wieder ausgebaut, beginnend beim Mythos der menschenveredelnden Wirkung bis hin zu dem Argument, daß Sprache und Kultur und ein übergreifendes Verständnis nur mit Hilfe dieses Gegenstands unterrichtet und vermittelt werden können. Herr Kollege Lukesch! Sie haben diesen Argumenten noch viele angefügt, ich brauche sie hier gar nicht mehr zu wiederholen. Ich halte diese Argumentation an und für sich für übertrieben!

Herr Kollege Lukesch! Ich habe nichts gegen Latein. Ich sage hier auch als Schulsprecherin ausdrücklich: Ich bin nicht für die Abschaffung von Latein. (Abg. Dr. Lukesch: Bravo!) Der Gegenstand Latein soll als Angebot an unseren Schulen erhalten bleiben. Latein soll, wie andere Gegenstände auch, als Wahlgegenstand angeboten werden. Das ist mir wichtig! (Beifall beim Liberalen Forum.)


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