Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 199

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Zu Antrag 303/A (E) stelle ich abschließend fest, daß die Strukturanpassungsgesetze nötig, aber auch schmerzlich waren und alle Bereiche betrafen. Daß Einsparungen dort, wo die geringste Nachfrage besteht, vorgenommen wurden, ist verständlich. Eine Diskriminierung war nicht beabsichtigt.

Für die Zukunft wünsche ich mir, unsere Hochschulen weiter zu verbessern sowie den Akademikeranteil zu erhöhen, und ich wünsche mir ein innovations- und wissenschaftsfreundliches Umfeld in Österreich für unsere Forscher, Hochschulen und Betriebe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. Er hat das Wort.

21.39

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit Frau Kollegin Pittermann kann man jetzt freilich nicht konkurrieren. Aber ich möchte auch die jetzt eingerissene, ich würde fast sagen: Übung ein wenig weiter pflegen, etwas – nicht ganz zur Sache – über Latein zu sagen.

Wenn ich es richtig sehe, kennt die österreichische Rechtssprache heutzutage zwei lateinische Ausdrücke, Frau Kollegin Petrovic. Sie stehen im ABGB-Text und sind im Jahre 1811 entstanden. Neben beiden Ausdrücken steht in Klammer jeweils der deutsche Ausdruck. Das ganze Finanzrecht ist bar jedes lateinischen Ausdrucks; man kann es auch so schon nicht verstehen.

Ich will damit nicht sagen, daß ich gegen Latein bin. Gestatten Sie mir allerdings auch diese Bemerkung: Ich denke nicht, daß ich mich bei einer Gastprofessur in Kansas mit Latein besser hätte verständlich machen können als mit Englisch, das ich bis dahin nur als Schulenglisch beherrscht hatte. (Beifall bei den Freiheitlichen und beim Liberalen Forum.)

Ich will hier keine Latein-Diskussion anzünden. Aber eines wird einmal klargestellt werden müssen: Man muß wissen, welchen Standpunkt man hat. Sieht man Latein als Kulturgut an, so muß man bei jeder Studienrichtung, für die man dieses Kulturgut als Voraussetzung ansieht, auch sagen: Dazu bedarf es von Anfang an einer Latein-Matura, und daher ist es völlig sinnlos, irgendwann nachher einen Latein-Schnellsiedekurs zu machen.

Wenn ich sage: Ich brauche bei den romanischen Sprachen unbedingt Latein, denn ich kann sonst nicht Französisch oder Italienisch lernen, dann hat auch zu gelten, daß ich Latein von Anfang an kenne, und nicht, wie etwa heute bei Italienisch, daß ich Latein nachholen kann – ich glaube, sogar noch im fünften, sechsten oder siebenten Semester. Denn das ist der eklatante Beweis dafür, daß man Italienisch auch lernen kann, ohne vorher Latein gehabt zu haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und beim Liberalen Forum sowie Beifall der Abg. Dr. Krammer. )

Aber, wie gesagt, ich möchte die Latein-Diskussion hier nicht weiter fortführen; ich wollte nur auch einmal nicht so ganz zur Sache sprechen. Damit komme ich nun zu den Punkten, die mir ein bißchen mehr am Herzen liegen, und das sind selbstverständlich unsere eigenen Anträge.

Ich möchte vorweg all den Rednern sagen, die uns sozusagen etwas unterstellt und dabei mißinterpretiert haben – ich meine das durchaus nicht als Kritik, denn Jurisprudenz, Theologie und andere Wissenschaften leben ja von verschiedenen Interpretationen –, daß wir in unseren Anträgen nichts an Abschaffung, Einführung oder Streichung verlangt haben, sondern nur – oder sogar, das kommt auf den Blickwinkel an – die Überführung von bestimmten Materien in den autonomen Bereich der Universitäten. Wenn seitens der Regierungsparteien immer wieder vom hohen Wert der Universitätsautonomie gesprochen worden ist – etwa beim Universitäts-Studiengesetz –, dann muß unserer Ansicht nach folgender Maßstab gelten: Im Zweifel soll eine Entscheidung im autonomen Bereich liegen.


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