Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 62

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Nehmen Sie bitte die Sache bezüglich Temelin in die Hand! Setzen Sie einen weiteren Schritt – nicht nur bei der Abrüstungsfrage, sondern auch bei der Umrüstungsfrage der AKWs! Ich hoffe, Sie schaffen es. (Beifall bei den Grünen.)

12.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karlsson zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.20

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Entgegen der Ansicht meines Vorredners, des Abgeordneten Spindelegger, handelt es sich beim gegenständlichen Abkommen leider nicht um ein umfassendes Atomwaffenverbot, sondern nur um ein Abkommen zum Verbot von Nukleartests. Das ist leider nur ein Schritt in die richtige Richtung. Daher sind auch die Bedenken des Abgeordneten Scheibner, daß es da zu Terrorismus und so weiter kommen könnte, nicht Gegenstand dieses Abkommens.

Dieses Abkommen ist sogar ein exemplarisches, da es im Gegensatz zu anderen UN-Abkommen, die oft nur politische Willenserklärungen sind, ganz genaue und konkrete Kontrollschritte vorsieht. Die Kontrollschritte laut Anlage 1 und Anlage 2 zum Protokoll sind Teil des Abkommens.

Damit kommen wir zu dem Punkt, der jetzt in formaler, nicht in inhaltlicher Hinsicht so heftig diskutiert wird. Sie kritisieren, daß Anlage 1, Anlage 2, Teil I und Teil III des Protokolls sozusagen durch Verfassungsänderung in die Verantwortung der Regierung gehoben und nicht mehr dem Nationalrat vorgelegt werden.

Es stellt sich nun die Frage, was in diesen Teilen – alle anderen Teile des Abkommens müssen, wenn sie geändert werden, selbstverständlich in den Nationalrat kommen – enthalten ist. Zu diesen Teilen gehört eine Liste der seismologischen Stationen. Das heißt, wenn diese Liste geändert werden soll, müßten wir das – wenn wir Ihrem Wunsch nachgeben – im Nationalrat per Gesetz beschließen. Das sehe ich mir an, wie man sich damit lächerlich macht, wenn dann gefragt wird: Warum muß der österreichische Nationalrat beschließen, daß Nowosibirsk statt Irkutsk zur seismologischen Station gemacht wird?

Ich halte sogar die Berichtspflicht, die wir dem Außenminister für genau diese technischen Fragen auferlegt haben, für etwas übertrieben; aber gut, soll eben so sein. Soweit zum Formalen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Besser, er muß berichten!) Okay, besser, er berichtet uns über Nowosibirsk als überhaupt nicht.

Aber wir dürfen – ich befürchte, das ist im Beitrag des Herrn Spindelegger ein bißchen angeklungen, hoffe aber, daß ich mich irre – uns jetzt nicht zurücklehnen. Dieser Schritt ist einer von insgesamt sechs Schritten, welche die Canberra-Kommission – eine Kommission der australischen Regierung mit internationalen Experten – vorgeschlagen hat, um die Atomwaffen insgesamt der Abrüstung zu unterwerfen. Denn es geht nicht an – diese Gefahr ist sehr groß und steigt täglich –, daß die Welt atomar verseucht wird, nicht etwa, weil es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung kommt, sondern aus reiner Schlamperei. (Beifall der Abg. Dr. Krammer. )

Derzeit verrotten die Atom-U-Boote vor sich hin. Dagegen muß unbedingt und schnellstens ein weiterer Schritt gesetzt werden, und darin besteht das Problem. Es sind auch – darüber sollten wir uns keiner Illusion hingeben – scharfgemachte Atomwaffen in verschiedenen Teilen der Welt stationiert. Wozu? – Das wäre der erste Schritt, den die Canberra-Kommission empfiehlt: diese scharfgemachten Waffen zu deaktivieren, damit nicht durch einen Unglücksfall ein Atomkrieg ausgelöst wird.

Auf den zweiten Schritt möchte ich hier besonders aufmerksam machen, weil man immer wieder sagt: Was nützt es denn, wenn die Leute Unterschriften sammeln und sich engagieren? Das hilft ja gar nichts! – Wir haben voriges Jahr erlebt, daß der Atomraketen-Stützpunkt Greenham Common – wo vor allem Frauen jahrelang protestiert haben, den sie belagert haben, wo sie


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