Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 98

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Hohes Haus! Ich schlage daher vor, da der Herr Bundesminister Schlögl im Saale weilt, daß wir mit der Anfragebesprechung jetzt beginnen und nicht bis 15 Uhr unterbrechen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3243/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 6 und kündige an, daß wir zur kurzen Debatte über eine Anfragebeantwortung kommen, nämlich die des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 3243/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung durch einen der Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, ausgenommen der Erstredner, dem zur Begründung 10 Minuten zur Verfügung stehen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Wie gesagt, Ihre Redezeit beträgt maximal 10 Minuten.

14.58

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anfragebesprechung, die wir beantragt haben, hat einen tieferen Hintergrund. Ich meine, die bloße Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister für Inneres, für sich genommen und isoliert betrachtet, wäre so, wie sie ist, in Ordnung gewesen, wenn sich nicht doch etwas gezeigt hätte, was wir für diskussionsbedürftig halten, nämlich der Umstand, daß derselbe Sachverhalt, nämlich die Tatsache, daß in Wien an einer Zweigstelle einer ausländischen Universität junge Menschen studieren, vom Bundesministerium für Inneres völlig anders qualifiziert wird als vom Bundesministerium für Wissenschaft.

Ich möchte dazu auch gleich am Beginn festhalten, daß man, wenn man die Anfragebeantwortung in die Hand nimmt und auch Geschäftszahlen von Bundesministerien zu lesen versteht, sieht, daß diese Anfragebeantwortung in ihrer Textierung aus der Sektion III des Innenministeriums stammt, das heißt, aus jener Sektion, der der hier im Haus schon vielfach zitierte Sektionschef Matzka vorsteht.

Jetzt ist das durchaus ein vernünftiger Vorgang, und es ist allgemein üblich, daß der sachlich zuständige Bereich eines Ministeriums mit der materiellen Bearbeitung einer solchen Anfrage befaßt wird. Hier allerdings hat diese ganze Sache eine überschießende Tendenz bekommen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Es ist richtig, daß Sie Ihre Beamten einsetzen, um sich die Antworten vorbereiten zu lassen. Aber es ist aus meiner Sicht nicht richtig, daß die Beamten letztendlich abschließend bestimmen, welche Antwort Sie geben, und das ist in diesem Fall überdeutlich erkennbar. Sie werden hier sozusagen von Ihren Beamten vorgeführt wie ein Tanzbär. Das finde ich ganz schade. Denn Sie können selbst nicht glauben, Herr Bundesminister, daß jemand, der an einer solchen Einrichtung studiert, aus den Gründen, die in dieser Anfragebeantwortung angegeben sind, kein Mensch ist, der unter die Bestimmungen des Gesetzes fällt, die sich mit dieser Frage beschäftigen.

Diese Bestimmungen lauten ganz eindeutig in § 7 Abs. 1 beziehungsweise dann Abs. 4 Ziffer 1, daß Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis – technische Regelung in diesem Fall – dann bekommen, wenn ihr Aufenthalt ausschließlich dem Zweck eines Studiums oder einer Schulausbildung dient. – In Ihrer Anfragebeantwortung führen Sie weitschweifig aus, was unter Studierenden zu verstehen ist, und verwenden daher Begrifflichkeiten, die gar nicht den verba legalia entsprechen. Das heißt, Sie finden eine Interpretation, die der Versteinerungstheorie des


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