Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 23

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Darüber hat sich das Justizministerium natürlich sehr geärgert, meine Damen und Herren, denn zuerst hat man gesagt, das wird nicht gemacht, und dann kam heraus, das wird sehr wohl gemacht.

Es waren in Leoben Funktionäre der AUF – also den Freiheitlichen nahestehende Personalvertretungsfunktionäre –, die einen großen Lauschangriff gemacht haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.  – Bundesminister Mag. Schlögl: Sie haben es nicht ausgeführt!) Herr Bundesminister, er ist nicht gemacht worden, weil es so dilettantisch war. Es ist schon richtig, daß einer die Videokamera nicht bedienen konnte und daß es dadurch auch erst herausgekommen ist. Aber ich frage mich: Was tun Sie gegen diese Innentäter? Welche Konsequenzen gibt es für Leute aus dem Bereich der Polizei, die Gesetze brechen? (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Das ist nicht die Regel, aber es passiert, und dann muß man erkennen, daß, obwohl es passiert, in Wahrheit keine disziplinären Konsequenzen gezogen werden. Und das ist das Erschreckende daran. Es darf doch nicht so sein, daß die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land dem großen Lauschangriff ausgesetzt werden, daß aber dann in Wien in irgendwelchen Kommissariaten Koksparties gefeiert werden, und es gibt keine Konsequenzen aus dem Ganzen. Und da soll nicht jemand ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (fortsetzend): Und da soll nicht jemand Sorge haben, daß die Privatsphäre in diesem Land durch das, was diese Regierung gemacht hat, bereits in einem Ausmaß unterhöhlt ist, das nicht mehr hinzunehmen ist?! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

9.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster gelangt Herr Abgeordneter Kiermaier zu Wort. – Bitte.

9.57

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Verlauf der Debatte verfolgt, müßte man glauben, die Datenjäger sind unter uns (Abg. Wabl: Das ist richtig!), und wer denn sonst als die Exekutive ist diejenige, die das veranstaltet, und der gläserne Überwachungsstaat ist schon längst ausgebrochen. (Abg. Wabl: Das ist genau richtig! Das ist genau richtig, wie Sie das sehen!) Ich glaube, wir sollten die Kirche im Dorf lassen und diese Thematik nüchterner betrachten, als dies geschieht. (Abg. Mag. Barmüller: Nein, überwachen, Herr Kiermaier!)

Natürlich ist es so, daß es eine Ebene gibt – das ist heute schon angeklungen, der Herr Bundesminister hat es schon gesagt –, und auf dieser Ebene stellen etwa die Versandhäuser, die Firmen, die Adressenhändler – letztere ganz besonders – ein großes Risiko dar. Es ist jedoch nicht wahr, daß der Herr Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit voll auf den GSM-Handies drauf ist und daß diese Wortscanner, wie das heute schon angeführt worden ist, gang und gäbe sind. Im Gegenteil! Nur in ganz speziellen Ausnahmefällen – hauptsächlich im Suchtgiftbereich – sind sie einfach notwendig. Man muß sie einfach, wenn man Erfolg haben will, anwenden.

Mit dem richterlichen Befehl, der schon angezweifelt wurde – ich gebe schon zu, weder Richter noch Staatsanwälte sind der liebe Gott, bei beiden gibt es natürlich auch Fehlentscheidungen, wie es sie überall bei Menschen gibt –, ist eine Linie eingezogen, die man, glaube ich, akzeptieren kann. Außerdem: Weder die Telekom noch andere private Firmen lassen in ihren Apparaturen herumschnüffeln, wenn nicht eine entsprechende richterliche Basis geschaffen ist. (Abg. Dr. Schmidt: Aber Sie wollen sie ja dazu zwingen! Darum geht es ja!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den Lauschangriff und den Aufbau dieser Überwachungssondereinheit betrifft, muß man auch einmal sagen, daß es sich hierbei um einen


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