Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 179

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Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 679/A dem Wirtschaftsausschuß zu.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 696/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalverkehrsteuergesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort hat zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Herr Abgeordneter, die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 12 Minuten. – Bitte.

20.42

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der freiheitlichen Fraktion zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes ist in seinem Kern einfach erklärt. Er betrifft die ersatzlose Streichung der Börsenumsatzsteuer.

Wir meinen, daß diese Art der Kapitalverkehrsteuer ein Relikt ist, das in einer zeitgemäßen europäischen Wirtschaft keinen Platz mehr hat. Wir haben es gerade auf dem Finanzplatz Wien mit einer Reihe von kompetitiven Nachteilen zu tun, die zwar – das räume ich ein – in letzter Zeit durch einige punktuelle gesetzliche Verbesserungen etwas entschärft worden sind; einiges fehlt aber noch. Daher sind wir der Ansicht, daß die Frage der Kapitalverkehrsteuern, auch wenn sie insgesamt zahlenmäßig nicht ins Gewicht fällt, eine Angelegenheit ist, die man sich einmal wirklich und endgültig überlegen müßte.

Denn es stört die Anleger, die Privatanleger gleichermaßen wie die institutionellen, daß der Finanzminister an der Plazierung von Anleihen und Aktien ebenso wie am Verkauf prozentuell mitnascht und partizipiert, obwohl die Einnahmen daraus angesichts der Höhe des Gesamtbudgets eigentlich lächerlich gering sind. Wir reden von einigen hundert Millionen Schilling Einnahmenausfall bei ersatzloser Streichung der Börsenumsatzsteuer. Diese einige hundert Millionen Schilling könnte der Finanzminister durchaus wieder lukrieren, da ja die meisten Formen derartiger Kapitalveranlagung der Kapitalertragsteuer unterliegen, wodurch die geringeren Steuereinnahmen sicherlich leicht wettgemacht werden könnten.

Wenn ich vom Finanzplatz Wien spreche, dann möchte ich in Erinnerung rufen, daß wir noch einige Verbesserungen herbeiführen müssen. Vor wenigen Monaten wurde das neue Börsegesetz verabschiedet: Das ist eine punktuelle, temporäre Verbesserung, aber es ist noch nicht das Gelbe vom Ei. Die neue Regelung ist besser als die alte, aber es fehlt noch etwas; das habe ich damals im Zuge der Debatte eindringlich zu sagen versucht.

Auch das neue Investmentfondsgesetz bedeutet eine punktuelle Verbesserung für den Finanzplatz Wien, weil vieles transparenter und klarer geworden ist. Aber es fehlt noch etwas, und dafür wird es meiner Ansicht nach Gesetzesrevisionen beziehungsweise Gesetzesreparaturen geben müssen. Es fehlt etwas, was den Kapitalmarkt insgesamt belebt, und als geeignetes Instrument erachten wir die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer.

In Deutschland geht man einen anderen Weg, dort ist man viel produktiver und auch kreativer. Man führt dort mit 1. April nicht punktuell ein Gesetz ein, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket, das sogenannte Zweite Kapitalmarktförderungsgesetz. Ein solches Gesetzeswerk würde ich mir auch für Österreich wünschen. Darin ist alles enthalten, was zur Förderung des Kapitalmarktes beitragen kann.

Ich rede nicht den Spekulanten das Wort, wenn ich sage, daß die Börsenumsatzsteuer abgeschafft gehört. Dafür möchte ich Ihnen ein einfaches Beispiel geben. Die Hauptgeschädigten der Börsenumsatzsteuer sind kleine Anleger, die einfach eine günstige Situation nutzen


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