Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Abgabe der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Stellungnahme zum Gegenstand der Aktuellen Stunde gelangt der Herr Bundesminister zu Wort. - Bitte, Herr Bundesminister.

10.07

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich selbstverständlich, zu den hier gestellten Fragen Stellung nehmen zu können (Abg. Dr. Haider: Schaut aber nicht so aus!), bitte aber, im Hinblick auf das Bundesministeriengesetz und die allen Abgeordneten bekannten Zuständigkeiten darauf hinweisen zu dürfen, daß für das Vergabewesen das Bundeskanzleramt, für das Kartellrecht und dessen Umsetzung der Bundesminister für Justiz und für die meisten im inkriminierten Fall angezogenen Sachverhalte als Eigentümer wieder ein anderer Minister zuständig ist. Ich spreche aber gerne zu diesem Thema, da es aus mehreren Gründen ein für uns sehr wichtiger Bereich der Politik ist.

Erstens: In meinem Haus laufen der Bundeshochbau und der Bundesstraßenbau. In meinem Haus angesiedelt sind die von mir nicht beeinflußbaren Tätigkeiten der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes; beide sind für Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Vergabepolitik zuständig.

Hohes Haus! Wir haben uns die Aufträge der letzten Jahre im Bundeshochbau angesehen. In diesem Bereich haben wir es in überwiegendem Ausmaß mit Kleinaufträgen zu tun, es gibt nur wenige Fälle mit einer Auftragssumme von über 20 Millionen, wobei völlig klar ist, daß wir dem Problem der Preisabsprachen dort nur zu Leibe rücken können - was wir auch tun -, indem wir einen möglichst großen Ausschreiberkreis haben und Bestbieterkreise nicht publiziert werden. Wir haben dort intensiven Wettbewerb.

Generell zur Baubranche selbst: Man muß deutlich unterscheiden zwischen jenen Unternehmen, die überwiegend personenbezogene, aber nicht anlagengebundene Aufträge erfüllen. In diesem Bereich besteht intensivster Wettbewerb, und mir sind mehr Beschwerden über ruinösen Wettbewerb als über die Möglichkeit von Preisabsprachen bekannt. Dies ist durch den offenen Anbieterkreis der Fall, was völlig klar ist. Die Schwierigkeiten gibt es in einem anderen Bereich.

Ich bleibe aber beim Bundeshochbau. Wir haben veranlaßt, daß auch weiterhin nicht nur ein möglichst offener Bewerberkreis einzuladen und darüber hinaus eine strikte Geheimhaltung der Bestbieterkreise sicherzustellen ist, sondern wir haben auch eine Baukontrollabteilung vorgesehen, die in allen Dingen in diesem Bereich arbeitet und auch eine Kommission für Kollaudierungen durchführt.

Im Bereich des Bundeshochbaues - ich könnte da auch einzelne Fälle herausgreifen -, hat es für Betriebe, denen Absprachen vorgeworfen werden, überwiegend "Peanuts"-Aufträge gegeben. Ich sage nur zu meinem Bereich, damit das klar ist - das kann man alles belegen -: In der Bundesbaudirektion Wien gab es in den letzten drei Jahren 610 Aufträge, 524 Millionen Gesamtsumme, die Firma SBG hat einen Auftrag mit 15 000 S, die Terrag-Asdag zirka 120 Kleinaufträge mit insgesamt rund 18 Millionen Schilling bekommen.

Das, was wir in diesem Bereich weiter zu tun gedenken, habe ich gesagt. Die Praxis spricht eindeutig dafür, daß wir keine Angst haben müssen, daß diese Praktiken da einreißen.

Zweiter Bereich: Straßenbau. Es muß klargestellt werden: Alles, was im Bundesstraßenbereich vor Ort passiert, liegt im Verantwortungsbereich der Landeshauptmänner und ist von mir nicht direkt beeinflußbar.

Nächster Punkt: Straßengesellschaften: ASFINAG, ÖSAG, ASG haben ihr internes Controlling, haben aufgrund des Maßgabengesetzes auch die begleitenden Kontrollkommissionen durch unabhängige Drittexperten. Ich kann dazu nur sagen: Es hat auch in der letzten Zeit immer


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