Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 23

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und nicht in stationäre Pflege aufnehmen. Da muß aber die Infrastruktur – dies betrifft sowohl die Hausärzte als auch die Hauskrankenpflege – verbessert werden. Es müssen die einzelnen Gesundheitsberufe entsprechend gefördert werden.

Das Gruppenpraxengesetz hängt gewissermaßen immer noch in der Luft. Auch diesbezüglich müßte doch einmal ein entsprechender Schritt gesetzt werden. Frau Ministerin, lassen Sie nicht nur den Hauptverband mit den Ärzten verhandeln! Auch Sie können in diesem Bereich einschreiten. Es wäre eigentlich an der Zeit.

Der dritte Problemkreis, den ich noch ansprechen möchte, betrifft die Thematik des Rettungssanitäters. Es wurde einerseits durch die Intensivmedizin ein großer Fortschritt im Bereich der Rettungssanitäter erzielt. Aber es gibt Schwachstellen. Schwachstelle Nummer eins ist der Ersthelfer. Man meint allgemein, daß der Arzt beziehungsweise der Sanitäter zum Patienten gebracht werden sollte. Das ist gut so. Wenn man aber in der Schule oder im Zuge der Führerscheinprüfung nur ein einziges Mal den Ersthelfer ausbildet und nachher nicht entsprechende Weiterbildungsmodelle initiiert und auch darauf achtet, daß immer wieder trainiert wird, wird der Ersthelfer de facto nicht in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Der Ersthelfer ist aber verantwortlich und vom Gesetz her auch zur Hilfeleistung verpflichtet. Wenn er dazu aber nicht in der Lage ist, dann kann er nicht helfen. Daher müßte einmal eine entsprechende Initiative ergriffen werden.

Die zweite Schwachstelle ist der Sanitätshelfer selbst. Seine Ausbildung ist durch ein Gesetz aus dem Jahre 1961 geregelt. Es bedarf aber einer Modernisierung der Lehrinhalte ebenso wie einer Erweiterung der Verpflichtungen und Rechte des Sanitätshelfers. Die Deutschen haben dieses Gesetz bereits erweitert. In Deutschland darf auch der Nothelfer beziehungsweise der Sanitätshelfer defibrillieren. Der Sanitätshelfer darf im Notfall auch intubieren. Eine solche Neuregelung wäre auch in Österreich notwendig, denn mit diesen Maßnahmen können Menschenleben gerettet werden. Wer ist denn der erste, der zur Unfallstelle kommt? – Das ist nicht der Arzt, sondern der Nothelfer, der Rettungssanitäter.

Vergessen wir bei der Ausbildung der Rettungssanitäter auch nicht die vielen Freiwilligen: In Österreich sind 33 000 freiwillige Helfer im Einsatz. Auch diese müssen richtig ausgebildet werden, doch sollte man den Status der Ehrenamtlichkeit beibehalten, denn wir könnten uns einen Betrag von 12 Milliarden Schilling, die den Gegenwert der Arbeit der ehrenamtlichen Rettungshelfer darstellen würden, nicht noch zusätzlich leisten.

Die dritte Schwachstelle stellt die bundesweite Finanzierung der Notarzteinsätze dar. Das Gehalt des Notarztes wird finanziert. Nicht finanziert und geregelt hingegen sind das Kilometergeld und der Materialaufwand. Denken Sie daran, Frau Ministerin, daß da Handlungsbedarf besteht! Denn in diesem Falle geht es um die Rettung von Menschenleben. Menschen, die sich wirklich engagieren wollen, sollten auch zum Zug kommen können.

Ich komme zum Schluß meiner Ausführungen: Die Neustrukturierung der Erste-Hilfe-Ausbildung hat Priorität. Die Reform der Ausbildung des Sanitätspersonals mit der Einführung der Notkompetenz, jedoch unter Berücksichtigung der Freiwilligenstruktur der Einsatzorganisationen, ist angezeigt. Eine bundeseinheitliche Finanzierung und Abrechnung der Notarzteinsätze ist unbedingt notwendig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

9.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Die Redezeit ist auf 20 Minuten eingestellt. – Herr Abgeordneter, bitte.

9.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas beunruhigt, daß sich die ÖVP offensichtlich komplett von der Sozialpolitik verabschiedet hat und kein Redner auf das Podium geschickt wird, der zum Thema Sozialpolitik Stellung nimmt. (Abg. Dr. Feurstein: Thema Gesundheit!)


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