Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 32

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4. Bestimmung, Inventarisierung und Katalogisierung der Bestände;

5. Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste."

Der Abs. 5 erhält die Bezeichnung Abs. 4.

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Im wesentlichen geht es in Z 1 bis Z 4 um die Korrektur von Redaktionsversehen und in Z 3 um eine Klarstellung für den Aufgabenbereich des Kupferstichkabinetts. – Soweit zu diesem Abänderungsantrag.

Nur noch zwei ganz kurze Anmerkungen. Herr Abgeordneter Krüger! Sie haben das Studium des Industrial Design in Linz angesprochen: Tatsache ist, daß es sich bei der gewünschten Bezeichnung um einen Titel handelt, der bisher völlig unbekannt ist (Abg. Dr. Krüger: In Europa ist es bekannt!), und es ist nicht so, daß man dadurch in Linz irgendwelche Nachteile hätte. Deswegen soll es bei diesem Magister bleiben. Noch einmal: Man kann auf keinen Fall von irgendeinem Nachteil, in welcher Form auch immer, reden.

Der nächste Punkt betrifft etwas, was noch nicht erwähnt worden ist und worauf ich eigentlich im Zusammenhang mit dem KUOG stolz bin: Es ist uns nämlich gelungen, einen Vierparteienantrag zustande zu bringen und eine gemeinsame Regelung zu finden. Es wird jetzt nämlich die Arbeit erleichtert, weil man dem Wunsch der Gleichbehandlungsbeauftragten nachgekommen ist, daß sie entsandt und nicht gewählt werden, wie der ursprüngliche Vorschlag lautete. Das ist für die schwierige Arbeit, die dort von ihnen geleistet werden muß, positiv, denn das stärkt ihre Position, und ich finde es positiv, daß sich vier Parteien über diese Regelung einigen konnten.

Ansonsten stehe ich nicht an zu sagen, daß dieses Gesetz zwar ein Kompromiß ist, daß es aber im wesentlichen ein Gesetz ist, das doch von vielen, wenn auch nicht von allen, mit getragen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Ablinger! Darf ich Sie eine Sekunde zu mir bitten!

Nächste Rednerin ist Frau Dr. Brinek. – Bitte.

13.23

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit den Universitäten der Künste ist die künstlerisch-wissenschaftlich geleitete Lehre in besonderer Weise herausgefordert. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß diese Herausforderung nun auf einer stärker selbstverantworteten, autonomeren Basis als bisher – und zwar sowohl im Bereich der bildenden Kunst als auch in jenem der darstellenden Kunst, der Musik und anderer spezifischer Sparten – bewältigt werden kann.

Wichtig ist, daß die Kunststudien im wesentlichen bei einem Lehrer oder einer Lehrerin, bei einem Künstler oder einer Künstlerin absolviert werden und diese Organisation in der größeren Autonomie besser gelingen kann. Inwiefern wir bisher schon unseren guten Ruf verteidigen konnten, zeigt die große Nachfrage ausländischer Studierender gerade im Bereich der Musik. Ich glaube, daß wir mit den neugeschaffenen Lehrgängen Absolventinnen und Absolventen aus dem Ausland, bei welchen vor allem Nachfrage nach dem Musikstudium besteht, die Möglichkeit bieten, nicht als "Primär"-Studenten und damit konkurrierend mit unseren, sondern als "postgraduale" Studenten die Lehrgänge zu besuchen und gegen eine entsprechende, international vergleichbare Gebühr zu studieren. Damit ist das Musikland Österreich auf alle Fälle auch für die Zukunft gesichert.


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