Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Als letzten Punkt möchte ich noch den Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Moser und des Herrn Abgeordneten Meischberger anschneiden, in dem es darum geht, eine unnötige Vermehrung von landschaftsbelastenden, freistehenden Sendeanlagen zu vermeiden. Insbesondere soll dadurch die Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden, die durch den Bau und den Betrieb dieser Sendeanlagen entsteht.

Wir wissen, daß gerade die gepulste Strahlung, um die es hier geht, durchaus unterschiedlich aufgefaßt wird, ein Problem jedoch wird generell übersehen: Wenn man die Sendeanlagen auf wenige Punkte konzentrieren will, dann bedeutet das, daß man die Feldstärken erhöhen muß. Genau diese sind aber das eigentliche Problem. Denn die Sendeanlagen in ihrer heutigen Form haben eine so niedrige Feldstärke, daß man, ohne fahrlässig zu sein, eine Gesundheitsgefährdung ausschließen kann. Andere Unterlagen sind mir bisher nicht auf den Tisch gekommen.

Nun eine stärkere Konzentration und weniger Sendeanlagen zu verlangen, wodurch bei den vorhandenen Sendeanlagen natürlich höhere Feldstärken notwendig werden, halte ich für den falschen Weg. Daher werden wir diesem Entschließungsantrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

Denn wenn wir so tun, als würden wir nun im Hohen Hause ein Verfahrenspaket schnüren, das Einwendungen der gesundheitlichen Art vermehrt berücksichtigen soll – Sie wissen, daß die Anrainer aufgrund des Bauverfahrens ohnehin beim Sendeanlagenbau miteinbezogen sind –, und damit den Anschein erwecken, als würde man etwas gegen eine angebliche oder mögliche Gesundheitsgefährdung tun, was aber zwangsläufig immer darauf hinauslaufen müßte, daß diese Einwendungen nicht beachtet werden, da die Feldstärken der jetzigen Sendeanlagen so tief sind, dann halte ich das für ein falsches Vorgehen, weil dann der Eindruck entsteht, daß die Sorgen der Bevölkerung im Verfahren nicht wahrgenommen werden.

Daher müßten wir uns meiner Ansicht nach in diesem Hause einmal über die konkreten Gefährdungspotentiale einig werden. Es wäre schön, wenn wir im Ausschuß ein Gespräch darüber führen könnten und danach diese Debatte wiederaufnähmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort gemeldet. Sie ist nicht im Saal. Die Rede findet nicht statt.

Herr Abgeordneter Dietachmayr ist der nächste. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine Redezeitbeschränkung von 3 Minuten verlangt. Wenn Sie sich daran halten, ginge es sich aus. Andernfalls muß ich Sie um 15 Uhr unterbrechen, weil wir eine Anfragebesprechung haben. – Bitte.

14.56

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei der Novellierung des Luftfahrtgesetzes geht es in erster Linie darum, daß für den Flughafen Linz/Hörsching, der ursprünglich ein Militärflughafen war, in den letzten Jahren aber immer mehr zu einem zivilen Flughafen geworden ist, nicht das Landesverteidigungsministerium, sondern das Verkehrsministerium als zuständige Behörde tätig wird.

Das erscheint mir insofern als sehr wichtig, als es gerade in der letzten Zeit um den Flughafen Linz/Hörsching sehr viele Diskussionen darüber gegeben hat, wie die Flugzeiten ausgedehnt werden könnten. Derzeit gibt es eine Beschränkung, gemäß der der Flugbetrieb zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh zu unterbrechen ist – also ein Nachtflugverbot. Es gibt nun massive Bestrebungen, dieses Nachtflugverbot aufzuweichen. Meiner Ansicht nach ist im Interesse der Anrainer dem nicht nachzugeben, denn diese zusätzlichen Flugbewegungen in der Nacht sollen, wie es von seiten der Flughafenbetreiber heißt, Frachtflüge sein, die besonders laut sind.

Es ist sicher richtig, daß die Menschen, die sich dort angesiedelt haben, schon damals gewußt haben, daß sie in der Nähe eines Flughafens leben, aber ich glaube, es ist das gute Recht der Bevölkerung, zumindest zwischen 23 Uhr und 5 Uhr in Ruhe schlafen zu können. Daher darf es zu keiner Ausweitung der Nachtflüge kommen, wie das auch von der oberösterreichischen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite