Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Landesregierung bestätigt wurde. Es gibt vom zuständigen Verkehrsreferenten bereits eine negative Stellungnahme. In einem Brief an das Verkehrsministerium schreibt der zuständige Landesrat, der Vorschlag des Flughafens laute darauf, 200 bis 400 zusätzliche Nachtflugbewegungen zu gestatten. Aus bekannten Gründen könne das Land Oberösterreich keine positive Stellungnahme zum Ansuchen der Flughafen-AG abgeben.

Es ist jedoch bedauerlich, daß auch in dieser Frage wieder mit dem Arbeitsplatzargument spekuliert wird. Der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Oberösterreich meint in den "Wirtschaftskammer Nachrichten": "ein striktes Nachtflugverbot am oberösterreichischen Flughafen würde sukzessive Hunderte von Arbeitsplätzen in unserem Bundesland vernichten." (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ich halte dieses Argument für sehr schwach, denn was wäre dann am Flughafen Salzburg oder am großen Flughafen Zürich/Kloten, wo es zwischen 22.30 Uhr und 5 Uhr ebenfalls ein Nachtflugverbot gibt. Das, was für den großen Flughafen Zürich gilt, muß auch für den doch relativ kleinen Flughafen Linz/Hörsching gelten!

Ich darf dich, Herr Minister, ersuchen, den Bestrebungen zur Öffnung des Nachtflugverbotes auf keinen Fall die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 6 bis 9.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4030/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 4030/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß der Geschäftsordnung der Erstredner 10 Minuten, weitere Redner nicht mehr als 5 Minuten und Mitglieder der Bundesregierung oder zu Wort gemeldete Staatssekretäre nicht länger als 10 Minuten reden sollen. Bei den Erstgenannten ist es eine Maximalbeschränkung, bei den Letztgenannten eine Sollbestimmung.

Zur Begründung erteile ich nun Herrn Abgeordnetem Böhacker das Wort. Wie gesagt: 10 Minuten maximale Redezeit.

15.01

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Bei den österreichischen Bürgern und Steuerzahlern ist eine breite Verunsicherung, eine zunehmende Sorge, ja vielfach sogar eine berechtigte Angst zu beobachten ob der wiederholt vor allem seitens der Sozialdemokraten aufgestellten Forderung, die Einheitswerte des Grundvermögens auf die Verkehrswerte zu erhöhen. Das Ergebnis wäre, daß es zu einer unerträglichen Substanzbesteuerung kommen würde, daß die Erbschafts- und Schenkungssteuer in gigantische Höhen anwachsen würde, daß es, bedingt durch die Anhebung der Grundsteuer und einer Umwälzung auf die Betriebskosten, zu einer Verteuerung bei den Mieten kommen würde und daß das schlußendlich einer Vernichtung von Eigentum gleichkommen würde.

Halbherzige Dementis aus den Reihen der Sozialdemokraten: Alles nicht wahr! Alles halb so schlimm! Wenn Anpassung, dann nur moderat! sind absolut unglaubwürdig. Zu oft gibt es Aussagen der sozialistischen Granden, Grund und Boden massiv stärker besteuern zu wollen, um damit die Löcher in den künftigen Budgets zu stopfen. Und es ist fast zynisch, wenn man immer wieder hören muß, daß man Grund und Boden, also Grundstücke, deswegen höher besteuern will, weil man Grundvermögen nicht in Niedrigsteuerländer auslagern kann.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite