Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 79

lichen Gesprächen kaum verwendet, zeigt doch, daß Sie offensichtlich dabei ein gewisses Lustempfinden haben. Ich habe Herrn Stadler noch nie so entspannt gesehen wie heute nach seiner Rede. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Heiterkeit des Abg. Mag. Stadler.) Und ich wehre mich gegen diese Art der Kriminalisierung einer Kunst- und Kulturdebatte, wie wir sie heute durchführen.

Lieber Herr Dr. Haider, eine Frage: Wenn Sie sagen, die Förderungen für diese von Ihnen genannten Künstler seien – übersetzt gesagt – obszön und gehörten eingestellt, dann frage ich mich: Was ist obszöner? (Abg. Dr. Haider: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe nicht "obszön" gesagt!) Nach dem, was in Ihrer Partei passiert ist mit den 200, 300 Millionen Schilling, die weiß der Teufel wohin versickert sind, sollten wir in Wirklichkeit darüber diskutieren, ob es nicht obszön ist, daß die FPÖ überhaupt noch öffentliche Gelder von irgendwo bezieht. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Deine Handbewegungen sind obszön, sonst gar nichts! – Abg. Dr. Haider: Wenn er sich auf eine Rede nicht vorbereitet, dann ist er schwach!)

Ich würde daher dringend ersuchen, daß wir Kulturdebatten in diesem Haus in einer anderen Form führen, als Sie versucht haben, das hier heute zu tun: Sie instrumentalisieren sie, Sie wollen sie zum Gegenstand einer Auseinandersetzung machen, wenn Sie glauben, daß dies kurzfristig Ihren wahlstrategischen und wahltaktischen Überlegungen dient. Sie wollen ablenken von den Ereignissen, Sie wollen andere Themen suchen. (Abg. Dr. Graf: Sie wollen Zensur ausüben! Sie wollen bestimmen, was Kultur ist!) Das ist Ihre Strategie, die Sie hier einführen.

Ich finde das verwerflich, ich finde, daß das letztlich ein schlechtes Bild auf das gesamte Haus wirft – es wird übertragen, es wird davon berichtet –, und ich glaube, daß das im Endeffekt Österreich, dem österreichischen Image und der Republik insgesamt schadet.

Daher ist es wichtig, daß es hier im Rahmen des Verfassungsbogens ein eindeutiges und deutliches Entgegentreten gibt, um diese Doppelbödigkeiten, die Sie hier einbringen, auch wirklich darzustellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Ihr wollt nur nicht, daß diese Dinge bekannt werden, daß ihr das mit Steuergeld fördert!)

13.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Frau Berichterstatterin findet nicht statt.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-130 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 854/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird,

und

über den Antrag 775/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 339/1993, geändert wird (1394 der Beilagen)


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