Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 22

Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen und eröffne die 149. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 145. Sitzung vom 4. November sowie der 146., 147. und 148. Sitzung sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haidlmayr, Ing. Langthaler, Mag. Stoisits, Dr. Schwimmer und Kollege Wenitsch.

Bevor wir mit der Aktuellen Stunde beginnen, begrüße ich gemeinsam mit Ihnen allen die Präsidentin des Europarates, Frau Leni Fischer, die heute an dieser Sitzung teilnimmt. (Allgemeiner Beifall.) – Die gute Zusammenarbeit mit dem Europarat ist ja geradezu "notorisch" – sie braucht nicht unterstrichen zu werden.

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde ist heute dem Thema

"Kein Stillstand in der Justizpolitik"

gewidmet. Der Herr Bundesminister für Justiz ist anwesend und wird dann zum Thema eine kurze Stellungnahme abgeben.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim das Wort. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

10.02

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema "Kein Stillstand in der Justizpolitik" deshalb gewählt, weil es in der letzten Zeit Anzeichen dafür gibt, daß einige wichtige Vorhaben, die wir bereits seit langem – in einigen Fällen seit Jahren – diskutieren, nunmehr in der parlamentarischen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden könnten.

Das Problem liegt nicht so sehr – das möchte ich eingangs dazusagen – am Justizausschuß, sondern an einer grundsätzlichen Schwierigkeit. Es zwar zum Beispiel in einem Fall – und zwar im Falle der Diversion; ein Gesetz, das dem Opferschutz dienen soll – ganz einfach nicht möglich, dieses Gesetz, dieses Vorhaben in den Justizausschuß zu bekommen, weil es im Rahmen der Vorbesprechungen vom Koalitionspartner hiezu nicht vorgesehen war. Ich denke, daß wir darüber sprechen sollten.

Ich denke, daß alle Vorhaben – insbesondere dann, wenn sie eine gewisse Spruchreife erreicht haben – hier im Haus diskutiert werden sollten, weil wir uns das schuldig sind, wenn wir unsere Arbeit ernst nehmen. Wir sollten uns hier mit diesen Themen sachlich auseinandersetzen und nicht davon ausgehen, daß schon im Vorfeld soviel wie möglich zu klären ist und die Diskussion hier im Haus auf ein Minimum reduziert werden muß. (Beifall bei der SPÖ.)


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