Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 74

des erlittenen Traumas, das heißt, sie haben Anspruch auf sofortige rechtliche und psychologische Betreuung, denn für uns von der ÖVP stehen die Opfer an erster Stelle, und Opfer dürfen nicht auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

13.27

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe noch drei kurze Anmerkungen zum Verbrechensopfergesetz zu machen, zum einen auch in die Richtung der Frau Abgeordneten Ridi Steibl, weil sie ja ausgeführt hat, daß es jetzt darum gehe, auch Personen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, Hilfe zukommen zu lassen, und daß der Ansatz jener sei, daß quasi keine Spätfolgen aus diesen Verbrechen entstehen sollen und man die Menschen, die Opfer solcher Verbrechen geworden sind, nicht allein lassen dürfe.

Die Grenze, die in diesem Gesetz enthalten ist, wird gezogen bei vorsätzlich begangenen Handlungen, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind. Also nur dann, wenn ein Opfer von einer solchen gesetzes- und rechtswidrigen Handlung betroffen ist, gibt es für dieses den Ersatz der Behandlungskosten. Jedoch der Gedanke, daß es zu einem Ausgleich zwischen Opfern und Tätern kommen soll, ist gerade auch im Bereich der Jugendlichen wichtig gewesen und hat zum außergerichtlichen Tatausgleich geführt. Diesen Gedanken, der dort so erfolgreich gewesen ist, nun auch auf den Bereich der Erwachsenen umzulegen, ist der Weg, der eigentlich notwendig wäre. Wir haben den außergerichtlichen Tatausgleich für den Bereich der Jugendlichen gesetzlich verankert, für den Bereich der Erwachsenen haben wir diesen mit dem Gesetz, das wir heute hier beschließen und das auch Zustimmung von seiten der Liberalen findet, angedacht, aber es wäre notwendig gewesen, den außergerichtlichen Tatausgleich für den Bereich der Erwachsenen gleich mit zu überlegen.

Daher auch eine Anmerkung in Richtung der Frau Abgeordneten Fekter, die nach der Beschlußfassung im Ausschuß vor die Medien getreten ist und gesagt hat: Ich verstehe nicht, wieso man nicht gleich die Schadenersatzansprüche mit regeln kann. – Wahr ist, Frau Abgeordnete Fekter – das sage ich gerade in Ihre Richtung, weil Sie Obfrau des Justizausschusses sind –, daß der diesbezügliche Entschließungsantrag seit Februar dieses Jahres im Hause liegt und massenhaft Zeit vorhanden gewesen wäre, diese Angelegenheit zu verhandeln. Gerade von seiten des Justizausschusses und von der Vorsitzenden des Justizausschusses, die ja mehr Möglichkeiten als andere Abgeordnete und insbesondere mehr Möglichkeiten als die Opposition hat, wäre es in diesem Zusammenhang möglich gewesen, diese Maßnahmen zu verlangen, auch wenn sie nicht im selben Gesetz hätten beschlossen werden können. Es hätte aber gleichzeitig eine Änderung geben können, die diesen Bereich mit berücksichtigt.

Dazu hätte man aber, beginnend im Februar, über diese Forderung verhandeln müssen. Das ist nicht geschehen, und insofern ist das ein Versäumnis, von dem man sagen muß, hier sind die Regierungsfraktionen säumig. Es wäre nicht notwendig gewesen, seit Februar in diesem Hause über diese Materie zu reden und einfach jenen Bereich, den Sie dann am Schluß der Verhandlungen verlangt haben, nicht zu besprechen, sondern es wäre bei einer adäquaten Behandlung gerade von seiten der Koalitionsparteien möglich gewesen, diese Maßnahmen heute mit zu beschließen. Wir Liberalen bedauern, daß das heute nicht möglich ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Letzter Punkt, meine Damen und Herren: Bei Betrachtung der Regierungsvorlage erscheint es mir notwendig zu sagen, daß, insbesondere was die Inkrafttretensbestimmung angeht, eine andere Formulierung gewählt werden sollte als jene, die letztlich heute von uns beschlossen wird. Wir beschließen heute folgendes – ich zitiere –: "(2) Wurde die Handlung im Sinne des § 1 Abs. 2 vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxx gesetzt, ...". – Das wird wohl nicht sinnvoll sein; das betrifft auch noch einen weiteren Punkt. Ich glaube, da wird man sich eine andere mögliche Formulierung überlegen müssen, um nicht quasi ins offene Messer zu laufen. Es gibt Beschlußfassungen hier im Hause, die, wenn sie dann angewendet


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