Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 82

versicherung besteht, sondern wir meinen primär Opfer von Gewaltverbrechen und insbesondere Opfer von Sexualdelikten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

14.05

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Fekter! Darf ich noch einmal klarstellen, wie meine Position zur Frage Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld ist. Ich glaube, daß damit eine wirklich grundsätzliche Frage unseres Rechtssystems angesprochen wird, wenn es darum geht, daß Schadenersatzansprüche in verschiedenen Fällen geltend gemacht und durch den Staat erfüllt werden sollen. Es kann daher in einem Sozialgesetz wie im Verbrechensopfergesetz nicht exemplarisch eine Vorgangsweise gewählt werden, bevor diese grundsätzliche rechtspolitische Frage geklärt ist.

Das Anliegen des Herrn Justizministers, das Sie auch zitiert haben, sehe ich durch diese Gesetzesvorlage voll erfüllt. Ich bin sehr froh, daß wir dieses durch gemeinsame Beschlußfassung auch realisieren konnten.

Da Frau Abgeordnete Povysil die Frage der Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung angesprochen hat, möchte ich klar festhalten: Die gesetzliche Krankenversicherung handelt auf Basis der geltenden Rechtslage und ist daher nicht in der Lage, die Kosten für derartige Maßnahmen zu übernehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.07

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, wenn Sie gerade Ihre Position zum Thema Schadenersatz klargestellt haben, so meine ich, es ist doch bemerkenswert, daß sich Frau Kollegin Fekter für dieses Gesetz bedankt hat. Ich nehme an, daß sie damit nicht nur ihre persönliche Meinung kundgetan, sondern sozusagen auch jene der ÖVP mitgetragen hat. Die Meinung unserer Fraktion ist durch Frau Dr. Pittermann schon zum Ausdruck gebracht worden. Uns ist dieses Gesetz deswegen ein Anliegen, weil uns die Menschen ein Anliegen sind.

Es ist bedauerlich, daß zwei so positive Regierungsvorlagen hier en bloc behandelt werden. Ich habe mich zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, also zur zweiten positiv zu beurteilenden Regierungsvorlage, die wir heute hier auch abstimmen werden, zu Wort gemeldet. Herr Kollege Stummvoll hat sehr richtig festgestellt, daß die Prävention sowohl Aufgabe der Betriebe als auch der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt ist. Ich bedauere es sehr, daß eine so positive Maßnahme wie eben die Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes auch für Betriebe mit unter 50 ArbeitnehmerInnen nicht von allen Abgeordneten dieses Hauses mitgetragen und auch entsprechend unterstützt wird.

Man müßte Herrn Kollegen Peter nämlich fragen, was er unter dem Begriff "gefährdeter Betrieb" versteht. Versteht er darunter die Baubranche, in der die Arbeitnehmer – das zeigt die Statistik, und das geht auch aus dem Präventionsbericht, der Ihnen, Herr Kollege Öllinger, bekannt sein wird, hervor – am unfallgefährdetsten sind? Aber was ist auf der anderen Seite mit den vielen kleinen Friseurbetrieben, in denen viele der MitarbeiterInnen Berufskrankheiten haben, die durch die verwendeten Chemikalien hervorgerufen werden? Sind die jetzt auch gefährdete Betriebe oder nicht? – So einfach kann man es sich natürlich nicht machen.


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