Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 115

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister für Inneres Mag. Schlögl zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.18

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Grünen betreffend Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden möchte ich, bevor ich sie im konkreten behandle, einige Bemerkungen meinerseits voranstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht der Menschen auf Sicherheit, auf Schutz vor Kriminalität und Gewalt ist ein zentrales Anliegen in unserer Gesellschaft. Wir wollen keine Gesellschaft, in der etwa die Starken die Schwachen unterdrücken, in der sich die Menschen, und im speziellen die Frauen, nicht frei von Angst bewegen können.

Neue gesellschaftspolitische Situationen, neue Technologien bedeuten neue Herausforderungen für die Exekutive. Um diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, bedarf es meiner Meinung nach nicht nur einer neuen technischen Ausrüstung und nicht nur einer intensiveren, besseren Ausbildung unserer Exekutivbeamten, sondern auch der Anpassung der Rechtssituation an diese neuen Anforderungen. Dabei muß vor allem der Innenminister, aber auch das Parlament darauf achten, daß bei aller Unterstützung für die Arbeit der Exekutive die demokratischen Grundrechte nicht eingeschränkt, sondern erhalten und gestärkt werden.

Ich bekenne mich zum Rechtsstaat Österreich, zur Demokratie und zu einer Exekutive, die ihre gesetzlichen Aufgaben auf einer rechtsstaatlichen Grundlage und unter strenger demokratiepolitischer und demokratischer Kontrolle erfüllt. Jeder Aushöhlung des Rechtsstaates habe ich mich bisher entgegengestellt und werde ich mich auch in Zukunft entschieden entgegenstellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich ist es seit Inkrafttreten des Gesetzes über die erweiterten Ermittlungsbefugnisse, nämlich Lauschangriff und Rasterfahndung, zu keiner Ausdehnung polizeilicher Befugnisse gekommen. Alle in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorgeschlagenen Maßnahmen sind Adaptionen, die aufgrund von Aufgabenverlagerungen, Privatisierungen und Veränderungen im Charakter der Kriminalität notwendig erscheinen. Es sind das Adaptionen, die es den Sicherheitsbehörden ermöglichen sollen, ihre ausgezeichnete Arbeit im Interesse der Sicherheit unseres Landes fortzusetzen. Sie stellen aber keine Erweiterung und keine Ausweitung der Befugnisse dar.

Es ist wohl die Rate der konventionellen Kriminalität, wie Sie in Ihrer Anfrage richtigerweise darstellen, in den letzten Jahren deutlich und stetig gesunken, gleichzeitig ist es auch gelungen, die Aufklärungsquote zu verbessern, allerdings muß uns bewußt sein, daß es eine wesentliche Veränderung der Form der Kriminalität und der Qualität der Kriminalität in unserem Land gibt. Und das hat auch dazu geführt, daß das Parlament entschieden hat, daß besondere Ermittlungsmethoden notwendig sind.

Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Ermittlungsmethoden nur unter qualifiziertem und begleitendem Rechtsschutz eingesetzt werden dürfen. Ich habe auch versucht, all den Bedenken, die gerade von der Oppositionsseite zu diesen besonderen Ermittlungsmethoden geäußert wurden, Rechnung zu tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir scheint auch folgendes wichtig zu sein – das vor allem auch in Richtung der Abgeordneten der Grünen –: Der Entwurf dieses Gesetzes für die besonderen Ermittlungsmethoden wurde nicht von Innenminister Schlögl, sondern von meinem Vorgänger und dem Justizminister dem Nationalrat vorgelegt und von mir gemeinsam mit Ihnen in sehr langwierigen, in sehr schwierigen und in sehr intensiven Diskussionen in dem einen oder anderen Bereich deutlich verbessert.


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