Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 223

aufgrund dieser Entwicklung zunimmt, nämlich die Angst, daß die elektromagnetischen Felder der Geräte gesundheitliche Auswirkungen haben könnten. Es wurde allerdings festgestellt, daß hinsichtlich der Handys keine Gefahr besteht und daß wir auch in den Ländern die Möglichkeit haben, den Anrainern eine entsprechende Parteistellung zu geben.

Wir werden diesem Telekommunikationsgesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

22.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zweifellos hinkt die hier laut Tagesordnung stattfindende verkehrspolitische Diskussion dem tagespolitischen Geschehen hinten nach.

Lassen Sie mich deshalb nur in stenographischer Form, also ganz kurz, einen Aspekt in den Mittelpunkt stellen, nämlich das Telekommunikationsgesetz mit seiner Novelle. Es handelt sich dabei um eine halbherzige Novellierung. Sie geht am Anliegen der Bevölkerung vorbei. Sie umfaßt keine Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung darüber, daß Sendemasten aufgestellt werden. Deshalb werden wir sie ablehnen, und deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Forschungsoffensive und Informationspflicht im Bereich der GSM-Basisstationen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Initiativen in Richtung verstärkter Forschungstätigkeit im Bereich biologische Effekte im Niedrigdosisbereich zu setzen.

2. Die Bundesregierung trifft in geeigneter Weise Vorsorge, daß die Bevölkerung rechtzeitig über die Errichtung von GSM-Basisstationen informiert wird.

*****

Herr Minister! Sie wollen immer die Position der Schwachen unterstützen. Seien Sie diesmal auf der Seite der Bevölkerung. Es geht um Information. Das Telekommunikationsgesetz verbietet jede Kommunikation. Das wollen wir nicht.

Information ist die Voraussetzung für Kommunikation. Das Gesetz soll den Titel "Kommunikationsgesetz" wirklich verdienen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich stelle fest, daß der Entschließungsantrag von Frau Abgeordneter Dr. Moser ordnungsgemäß eingebracht wurde. Er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Seidinger. – Bitte.

22.52

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es gibt fünf gute Gründe, das Amateurfunkgesetz zu beschließen.

Zum ersten geht es um die Anpassung der Rechtslage an die technischen Fortschritte, die seit der letzten Novellierung stattgefunden haben, wie Digitalisierung, Benutzungsbewilligung und so weiter.


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