Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 122

und Herren, auch folgendes bewiesen: daß es auch im öffentlichen Dienst möglich ist, die Einkommenskurven flacher zu gestalten.

Es wäre doch ein gutes Zeichen, Frau Abgeordnete Hagenhofer, wenn wir uns – vielleicht nicht heute – etwa in der Dezember-Sitzung darauf verständigen würden, daß es einen Entschließungsantrag hier im Hause gibt, der sagt, daß es nach dem Vorbild dieser Vorlage, die Sie zu Recht als gut bezeichnet haben, auch für andere Bereiche wünschenswert wäre, entsprechend nachzuziehen, und daß Verhandlungen aufgenommen werden sollen.

Es wäre dies wahrscheinlich auch eine Unterstützung der Bundesregierung durch dieses Hohe Haus, wollte man nach dem Vorbild dieser Vorlage auch andere Bereiche im öffentlichen Dienst so gestalten. Daß die Anfangsbezüge angehoben werden, dafür aber eben die Letztbezüge gesenkt werden, das Lebenseinkommen in Wirklichkeit jedoch unverändert bleibt, wäre etwas, was für alle Bereiche wünschenswert wäre.

Daher noch einmal: Von seiten der Liberalen wird angeregt – wir werden diesbezüglich bis zur nächsten Sitzung auf Sie zukommen –, einen Entschließungsantrag möglichst aller Fraktionen hier im Hause einzubringen, der sagt, daß nach diesem Vorbild die Besoldung auch der anderen Bereiche neu geregelt werden soll. – Danke schön.

16.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir werden heute der Gesetzesvorlage zustimmen, wenn auch schweren Herzens – das muß ich schon sagen.

Wir stimmen zu vor allem in Würdigung des Umstands, daß Sie wirklich versucht haben, eine andere Gehaltsstruktur einzuführen, die Anfangsgehälter zu erhöhen und insgesamt einen flacheren Verlauf, einen etwas flacheren Verlauf der Gehaltskurve ... (Abg. Böhacker: Kann man das mit freiem Auge erkennen?) Na ja, man kann es mit freiem Auge mit etwas gutem Willen erkennen, aber sehr viel ist nicht zu erkennen. Immerhin, es ist ein Schritt in diese Richtung.

Der Grund dafür, daß ich noch im Ausschuß dagegen gestimmt habe, ist folgender: Ich sehe in diesem Gesetz über die Besoldung der Richter und Staatsanwälte das gleiche Übel, das wir von der Beamtenbesoldung insgesamt kennen: Es ist wirklich nicht transparent!

Ich habe im Ausschuß eine einfache Frage gestellt, nämlich die Frage: Wie ist es möglich, daß der erste Stellvertreter einer Oberstaatsanwaltschaft eine sogenannte Dienstzulage in Höhe von 8 600 S bekommt, während der Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft 1 100 S bekommt? Das stößt einem irgendwie auf. Da gibt es sozusagen einen Vorgesetzten und seinen Stellvertreter, der Stellvertreter bekommt eine Zulage in Höhe von 8 600 S, der Vorgesetzte eine solche in Höhe von 1 100 S.

Man kann sich natürlich verschiedene Maßnahmen überlegen, beispielsweise die Schaffung von Anreizen, endlich Oberstaatsanwalt werden zu wollen. Aber es hat sich herausgestellt, daß all diese gefinkelten Überlegungen ganz und gar danebengehen, weil, wie mir der Herr Bundesminister inzwischen geschrieben hat, nicht das Gehalt das allein Ausschlaggebende ist und auch nicht die sogenannte Dienstzulage allein entscheidend ist, sondern weil darüber hinaus berücksichtigt werden muß, daß die beiden noch sogenannte Ergänzungszulagen bekommen. Und wenn man die Ergänzungszulage mit einbezieht, dann macht es Sinn, daß der Stellvertreter noch 8 600 S bekommt und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nur 1 100 S. Trotzdem bleibt eine positive Gehaltsdifferenz zwischen den beiden bestehen, wie es nun einmal in der Hierarchie üblich ist. Ähnlich Intransparentes kenne ich aus dem Bereich der Universität, und ähnliches kennen wir aus dem Bereich der Verwaltung ganz generell.


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