Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 80

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ordneten Mag. Firlinger, Dr. Haider und Kollegen wurde in seinen wesentlichen Punkten erläutert.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Haider und Kollegen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Beseitigung von Einkommenskürzungen der Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch ungerechtfertigte, überhöhte Mieten infolge der Verquickung von Politik-, Banken- und Versicherungsinteressen im gemeinnützigen Wohnbau

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis spätestens 31.03.1999 dem Nationalrat entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen, die die Umsetzung nachstehender Forderungen gewährleisten:

1. Der § 9 des WGG ist in der Hinsicht zu novellieren, daß Beteiligungen der Geld-, Versicherungswirtschaft, Interessensvertretungen und politischen Parteien an GBV ausgeschlossen sind.

2. Führungsfunktionäre von den unter Zif.1 angeführten Institutionen sind von der Mitgliedschaft in Organen der GBV, z.B. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, ausgeschlossen.

3. Die GBV sind anzuhalten, unverzüglich Initiativen zu setzen, um die derzeit weit überhöhten und nahezu sittenwidrigen Darlehenskonditionen auf ein marktkonformes Niveau (derzeit 4,3 bis 4,5 % für Hypothekarkredite bzw. 3,5 bis 3,75 % für Kredite) zu bringen.

4. Der mit dem 3. WÄG festgelegte wertgesicherte Erhaltungsbeitrag in der Höhe von derzeit maximal 17,20 öS/m² ist auf 11,20 öS/m² abzusenken.

5. Nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen ist eine Absenkung der Mieten auf den bloßen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EBV; Erhaltungsmiete in Höhe der Kategorie A) für geförderte Wohnhäuser sicherzustellen.

6. Die derzeitige Doppelfunktion des Revisionsverbandes als Interessensvertretung und Kontrollinstanz ist zu entflechten, um eine unabhängige Prüfung der GBV sicherzustellen. Die Kontrolle der GBV ist unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen dem Rechnungshof zu übertragen, zumal von den GBVs jährlich ein Förderungsvolumen in der Höhe von 34 Mrd öS bewegt wird. Die Prüfberichte sind dem jeweiligen Landtag vorzulegen und zu veröffentlichen.

7. Eine Änderung des § 15 WGG ist in der Hinsicht durchzuführen, daß Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte die Möglichkeit haben, Eigentum an den aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen unabhängig vom Errichtungszeitpunkt erwerben zu können."

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Alle drei Anträge sind genügend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Mag. Stadler hat das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung zur Rede des Präsidenten verlangt.

Ich habe keine Rede gehalten, daher bin ich persönlich davon überzeugt, daß eine tatsächliche Berichtigung zu einer Feststellung aus dem Präsidium nicht zulässig ist. Damit aber in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, hier in eigener Sache eine Sache nicht genügend überlegt zu haben, übergebe ich ohne Präjudizwirkung Herrn Abgeordnetem Mag. Stadler das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung und mache ihn auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. (Abg. Dr. Khol: Das ist ein Präjudiz, Herr Präsident, das in der Präsidiale besprochen werden muß!)


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