Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 95

Das hätte ich gerne im Ausschuß diskutiert, und ich hätte gerne einen Entwurf gesehen. – Aber nein, es wurde uns gesagt, den gibt es noch gar nicht.

Das heißt, wir beschließen hier ein Gesetz, mit dem wir der Stadt Wien eine Blankovollmacht ausstellen, damit sie jetzt machen kann, was sie will. Sie kann irgendeinen Vertrag abschließen oder sonst irgend etwas tun. Das ist meiner Meinung nach nicht transparent. Ich habe mich daher dagegen gewehrt, daß man so etwas beschließt. Trotz allem Vertrauen zu den öffentlichen Händen in Wien waren wir der Meinung, wenn der Bundesgesetzgeber für so etwas benötigt wird, dann sollte er auch darüber informiert werden, was geschieht. Die Begründung, die Professor Doralt abgegeben hat, daß es nämlich auch bei anderen Umgründungen, bei Unternehmensspaltungen noch keinen Vertrag gegeben hat, als das Gesetz beschlossen wurde – Stichwort "Umgründungsgesetz" – war eine unzulässige Analogie, sage ich einmal. Im Umgründungsrecht steht nämlich ganz genau, wie solch ein Vertrag ausschauen muß. Hier steht gar nichts, außer daß das, was auch immer in dem Vertrag steht, Gesamtrechtsnachfolge ist.

Jetzt frage ich Sie zum Beispiel – Sie werden es mir nicht beantworten können –: Was ist nun mit jenen 5 Milliarden Schilling, die die Gemeinde Wien taxfrei den Stadtwerken zur Verfügung gestellt hat, damit sie sich Unternehmensbeteiligungen beim Verbund oder bei der OKA oder sonst wo einkaufen kann? Werden die auch mit dem Vertrag übergeben? Wird die Stadt Wien diese 5 Milliarden, die in der strategischen Kriegskasse der Wiener Stadtwerke liegen, auch in den Vertrag übernehmen? – Wir wissen all das nicht, sollen aber gleichzeitig die Steuerfreiheiten dieser Vorgänge beschließen und telquel eine Plakette ausstellen!

Ich sage Ihnen, das ist legistisch ein so schlechtes Gesetz, es ist rechtsstaatlich so bedenklich, daß jeder, der ihm zustimmt, seinen Freunden eine falsche Gefälligkeit erweist und sein Mandat mißbraucht. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.32

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kier hat wieder einmal eine seiner üblichen Unterstellungen, die wir von ihm gewohnt sind, hier vorgebracht. Herr Abgeordneter Kier, ich weise diese schärfstens zurück!

Sie haben uns unterstellt, daß wir heute ein Gesetz beschließen, von dem wir nicht wüßten, was es bedeutet und deren Rechtsfolgen wir nicht erkennen können. – Ich weise diese Unterstellung schärfstens zurück. (Beifall bei der ÖVP.) Ich behaupte, daß wir alle Fragen im Ausschuß beantwortet haben. Herr Dr. Kier! Wir beziehungsweise nicht ich, sondern Professor Doralt und die anderen Experten haben alle Fragen, die Sie gestellt haben, zufriedenstellend beantwortet. (Abg. Dr. Kier: Das ist die Unwahrheit!) Sie waren mit den Beantwortungen im Ausschuß zufrieden. Meine Damen und Herren! Ich stelle das ganz eindeutig fest. Es gibt diesbezüglich keine offenen Fragen mehr! (Abg. Dr. Kier: Das ist die Unwahrheit!)

Ich möchte folgendes ganz klar feststellen: Wir beschließen ein Gesetz, mit dem die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke ermöglicht wird. Ich sage ganz deutlich dazu, wir unterstützen diese Maßnahme, denn wir glauben, daß sie richtig ist. Wir glauben sogar, daß solche Ausgliederungen in der heutigen Zeit unbedingt notwendig sind, denn sie entlasten unsere Budgets, in diesem Fall die Landesbudgets, aber auch das Bundesbudget – wir haben das bereits in früheren Jahren festgestellt – ganz wesentlich.

Einen Punkt möchte ich allerdings zur Diskussion stellen: Diese Ausgliederung ist von der Steuer befreit. Allerdings haben wir in früheren Gesetzesbeschlüssen ähnlicher Art auch solche Steuerbefreiungen festgelegt und beschlossen. Ich bin sehr dankbar dafür, daß die FPÖ seinerzeit, als wir die Übertragung der Anteile der Vorarlberger Illwerke vom Bund an das Land beschlossen haben, diese Steuerbegünstigung, Steuerbefreiung mitgetragen hat. Das heißt also, auch das Land Vorarlberg hat dafür faktisch keine Steuer bezahlen müssen.


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