Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 217

Denkmalpflege erfordert bekanntermaßen auch entsprechende finanzielle Mittel, wobei bekannt ist, daß den Hauptanteil davon die Denkmaleigentümer leisten. Auch die öffentliche Hand trägt Kosten zur Konservierung und Restaurierung. Zusätzlich ist es aber auch notwendig, Spon-soren zu finden: Vereine oder Stiftungen oder auch Einzelpersonen.

Es ist allerdings zu bedenken, daß das Denkmalschutzgesetz mit einer kleinen Ausnahme keine Erhaltungsverpflichtung des Eigentümers kennt, allerdings auch keinen Rechtsanspruch auf Subventionierung ermöglicht.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einen Ausflug zum Förderungswesen generell: Unser Förderungswesen ist fast ausschließlich auf die Erneuerung ausgelegt. Wohnbauförderung, Energiesparprogramme, Fensterauswechslung, Förderung von Dachraumnutzung: All das wird großzügig gefördert. Dagegen existiert außer den bescheidenen Denkmalpflegemitteln keine Förderungsmöglichkeit für Reparaturen.

Aufwendungen für Denkmalpflege sind im Vergleich zu jenen für Theater, Museen, Musikpflege, Volkskultur, Musikschulwesen äußerst bescheiden. Diese Positionierung entspricht aber in keiner Weise dem tatsächlichen gesellschaftlichen Stellenwert des Denkmalschutzes. Das hat eine Studie ergeben, die vor kurzem in Oberösterreich durchgeführt wurde. Über 90 Prozent der Bevölkerung halten Denkmalschutz und Denkmalpflege für eine gute bis sehr gute Sache.

Vergessen wird dabei allzu leichtfertig der Aspekt des öffentlichen Interesses, obwohl die Kosten eigentlich immer nur Einzelpersonen treffen, eben die Erhalter des jeweiligen Denkmals.

Weiters möchte ich dazu anmerken, daß Restaurierungsmaßnahmen auch wichtige, neue Erkenntnisse zu dem Bereich der Architektur, aber auch zu den Bereichen Kunst- und Kulturgeschichte erbringen. Vor allem bleiben dadurch die traditionellen Handwerksberufe und Handwerkstechniken erhalten und werden somit auch entsprechend gefördert.

Wie schwierig die Tätigkeit der Landeskonservatoren ist, zeichnet sich an einigen Beispielen ab. Ich kann aufgrund der Kürze der Zeit natürlich nicht alle anführen, aber zwei Beispiele aus Oberösterreich möchte ich bringen. In Hallstatt beispielsweise hat man ursprünglich ganz massiv dem Straßenbau den Vorrang gegeben. Letztendlich hat man sich dann für eine Tunnelumfahrung entschieden, und bekanntlich wurde im Jahr 1998 das Ensemble von Hallstatt von der UNESCO zum "Weltkulturerbe" ernannt, auf das wir heute sehr stolz sind.

Das zweite Beispiel ist ein "unbequemes" Denkmal, nämlich der Steyrer Wehrgraben, ein mittelalterlicher Triebwasserkanal für die ehemalige eisenverarbeitende Industrie. Er sollte nach dem Erlöschen des Wasserrechtes im Jahre 1965 zugeschüttet werden. Es hat dagegen Widerstand gegeben, und berechtigterweise wurde dieser Wehrgraben erhalten. Heute ist die Altstadt von Steyr damit als Kandidat für das "Weltkulturerbe" nominiert.

Meine Damen und Herren! Es gäbe noch viele solcher Beispiele zu nennen, ich kann jedoch nicht alle hier anführen. Eines aber soll zum Abschluß gesagt werden: Verhindern wir gemeinsam, daß täglich Tonnen gebauter Geschichte, Teile des kulturellen Profils unseres Landes einfach entsorgt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte. (Zwischenrufe. – Abg. Ablinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Allein schon aus Quotengründen müßten jetzt die Frauen wahrscheinlich eine Stunde hier reden! Aber ich habe nicht vor, hier eine Stunde zu reden!)

22.53

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Es geht mir um einen speziellen Punkt – und dieser ist ja schon einige Male hier erwähnt worden, nicht nur in der Debatte über den Kulturbericht, sondern auch in jener über den Kunstbericht –, nämlich um die Tatsache, daß wir in Kulturfragen immer über das reden, was war, obwohl es


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