Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 151

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1650 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird (1716 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, sodaß ich der ersten Rednerin, es ist dies Frau Abgeordnete Dr. Karlsson, das Wort erteile. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.48

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Anpassung des Bundesvergaberechts an EU-Richtlinien, die durch verschiedene Änderungen in den Bestimmungen des Wettbewerbsrechts der EU notwendig wurden.

Es freut mich, daß der Antrag einstimmig verabschiedet werden wird. Ich finde es sehr positiv, wenn es sozusagen auch in wahlnahen Zeiten gelingt, konstruktive Anträge der Opposition einzubauen, wenn wirklich der Wille zur Zusammenarbeit gegeben ist, wie dies im Ausschuß der Fall war. Ich werde daher einen entsprechenden Abänderungs- und Entschließungsantrag einbringen.

Aus inhaltlicher Sicht möchte ich noch hervorheben, daß wir in Österreich, was die Vergabegesetze betrifft, eine Pionierleistung im Rahmen der EU vornehmen. Wir haben ja bereits Umweltaspekte und Ausbildungsaspekte in diese Gesetze aufgenommen, und nunmehr hat Frauenministerin Prammer Richtlinien zur Frauenförderung für die Vergabe vorgelegt. Wir hoffen, daß dieser Aspekt ebenfalls einfließen wird.

Ministerin Prammer arbeitet mit der Kommission, mit dem derzeitigen Vorsitzland Deutschland und dem zukünftigen Vorsitzland Finnland sehr eng zusammen, was diesen Aspekt betrifft. Der entscheidende Punkt ist, daß Gemeinschaftsziele sehr wohl in den einzelnen Rechtsbestimmungen umgesetzt werden können. Denn es kann ja nicht so sein, daß wir einerseits auf EU-Ebene im Wettbewerbsrecht den reinen, ungezügelten Wettbewerb ohne irgendwelche Auflagen haben, daß es andererseits aber irgendwelche Programme zur Förderung von Behinderten und Frauen gibt.

Ich glaube, daß wir uns in diesem Zusammenhang auf dem richtigen Weg befinden und daß Österreich in diesem Bereich sehr wohl einiges an Pionierarbeit geleistet hat.

Besonders freut mich – Frau Abgeordnete Haidlmayr wird noch inhaltlich darauf eingehen –, daß es einen Fünf-Parteien-Abänderungsantrag sowie einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gibt, was das behindertengerechte Bauen betrifft. Ich verlese nun diese Anträge:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsson, Donabauer, Dr. Graf, Dr. Kier, Haidlmayr und Genossen zu § 34 Bundesvergabegesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung


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