Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 258

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

a) Die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die Vorfälle, die im Zuge einer versuchten Abschiebung zum Tod des Nigerianers Marcus Omofuma geführt haben

b) Die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die von den Behörden ausgeübte Praxis bei Verhängung und Durchführung von Schubhaft

c) Die Überprüfung der von den Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Kriterien bei Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen durch den Bundesminister für Inneres

d) Die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die von den Behörden ausgeübte Praxis bei der Durchführung von Abschiebungen, insbesondere die rechtswidrige Anwendung von Zwangsmaßnahmen wie Knebelung, Verwendung von Klebebändern und gewaltsame Verabreichung von Beruhigungsmitteln oder anderen schweren Psychopharmaka gegenüber Abzuschiebenden

e) Die politische Verantwortung der betroffenen Bundesminister für Inneres für die seit der Veröffentlichung des Österreich betreffenden Berichtes des ,Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung‘ (CPT) 1995 unterlassenen Maßnahmen zur Behebung der darin aufgezeigten Mißstände

f) Die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die widerrechtliche Anwendung des Disziplinarrechtes für Bundesbedienstete im Bereich der Exekutive, wenn Dienstpflichtverletzungen vorliegen

g) Die Vereinbarkeit der Vollziehung der einschlägigen Bundesgesetze mit europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer Debatte verlangt.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Es wurde beantragt, eine Kurzdebatte durchzuführen.

Wir gehen nun in diese Debatte ein.

Ich mache auf die entsprechenden Redezeitbeschränkungen aufmerksam: 10 Minuten für den Begründer, sonst 5 Minuten. Mitglieder der Bundesregierung und zu Wort gemeldete Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten sprechen.

Das Wort erteile ich als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dr. Volker Kier. Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Mit dieser Rede hat er wieder den Platz 1 in der Redestatistik zurückgeholt!)


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