Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 42

Wir von den Freiheitlichen meinen, daß das Recht des Kindes auf beide Eltern Vorrang haben muß. Es muß eine Regelung in diesen Beziehungen geschaffen werden. Die Koalition war nicht dazu imstande, in den vier Jahren dieser Legislaturperiode ein Kindschaftsrecht vorzulegen und verschanzt sich jetzt hinter Länderinteressen. Das ist nicht richtig, das ist unfair und den Familien gegenüber ungerecht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es müssen im Hinblick auf die Kinder die Mitwirkungsrechte der Eltern gestärkt werden, auch im Scheidungsfalle. Es müssen Sanktionen geschaffen werden für den Fall, daß ein Elternteil, der das Sorgerecht hat, so wie es heute geschieht, mittels irgendwelcher Schikanen den anderen ehemaligen Ehepartner völlig vom Sorgerecht ausschließt. Hiefür braucht man Sanktionsmöglichkeiten. Diesbezüglich ist der Gesetzgeber aufgerufen, aber leider Gottes bis dato untätig.

Wir meinen daher, daß es einige wesentliche Eckpunkte gibt, die uns veranlassen, diese Regierungsvorlage abzulehnen.

Wie bereits gesagt, als erster Punkt muß das sozialversicherungsrechtliche Problem angegangen werden. Dieses soll dort gelöst werden, wo es hingehört, nämlich im Sozialversicherungsrecht, bevor man die Scheidungsrechtsgesetzgebung ändert.

Zweitens: Der absolute Scheidungsgrund, Ehebruch, muß beibehalten werden. Wir sind gegen eine verschuldensunabhängige Unterhaltspflicht und auch gegen eine Angemessenheit eines Unterhaltes bei überwiegendem Verschulden oder gleichteiligem Verschulden. Wir vermeinen nämlich, daß es tatsächlich notwendig ist, endlich eine Regelung zu treffen, daß im gleichteiligen Verschuldensfalle bei einer Scheidung lediglich der notwendige Unterhalt an den anderen Ehepartner zur Auszahlung kommt, aber nicht mehr, weil das auch im Sinne der Familien ist. Wir wollen nämlich, daß am Schluß alle Beteiligten finanziell lebensfähig bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Vorrang der vertraglichen Disposition im Ehe- und Scheidungsrecht, insbesondere auch bei der Vermögensaufteilung ist nicht verwirklicht und ist eine Forderung der Freiheitlichen.

Zuletzt fordern wir noch, daß man auch im Mediationsbereich, dieser neuen Form einer Scheidungsvergleichsregelung, so wie es in anderen Ländern üblich ist, letztendlich einen Rechtsanwalt verpflichtend beiziehen muß, um den einzelnen Scheidungswilligen auch über die Rechte, die er in bezug auf Scheidungsfolgen hat, aufzuklären.

Wir vermeinen, daß man diese derart schwierige Materie – da geht es oftmals um hohe finanzielle Mittel – nicht im psychologischen und parapsychologischen Bereich wird erledigen können.

Wir haben immer dafür gekämpft, und wir treten immer dafür ein, daß wir Rechten zum Durchbruch verhelfen, und das soll in erster Linie gewahrt bleiben. Der einzige Wahrer der Rechte in Österreich, die man eigentlich noch zu verteidigen hat, ist letztendlich der Rechtsanwalt. Wir glauben daher, daß dieser Weg in die Mediation, wie er beschritten wird, falsch ist. Alles in allem werden wir diese Regierungsvorlage ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Die Uhr wird wunschgemäß auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

10.30

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die politische Debatte über dieses Eherecht, Scheidungsrecht ist davon geprägt – das werden Sie noch durch die nachfolgenden Rednerinnen und Redner erfahren –, daß es von rechts, von den Freiheitlichen, abgelehnt wird, weil es ihnen viel zu weit geht, und daß von links deshalb Kritik kommt, weil es zu wenig weitgehend ist. (Abg. Gaugg: Ihr beschließt es gemeinsam!) Damit ist für mich die Gewähr gegeben, daß wir eine sehr ausgewogene Novelle zustande gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gaugg: Ihr beschließt es ja gemeinsam! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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