Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 58

Je nach dem Gewicht des Verschuldens – dies drückt die Unbilligkeitsklausel des Abs. 3 des § 68a aus – soll es zu einer Minderung des Unterhaltsanspruchs unter Umständen auch auf den notwendigen Unterhalt oder letztlich zum völligen Entfall eines Unterhaltsanspruches kommen.

Von der Mediation war schon die Rede. Sie dient der Vermeidung der häßlichen und dem oft unvermeidlichen nachehelichen Kontakt abträglichen Auseinandersetzungen der Ehegatten vor Gericht über die Scheidung und die Scheidungsfolgen. Für sie sollen nunmehr die entsprechenden verfahrensrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Wie das vom Justiz- und dem Familienministerium gemeinsam entwickelte Projekt zeigt, wird diese moderne Methode der Konfliktbewältigung in wachsendem Ausmaß gerade bei Scheidungsauseinandersetzungen, vor allem was die Vermögensaufteilung und die künftige Beziehung zu den Kindern anlangt, genützt. Die neuen Rechtsgrundlagen für die Mediation werden der Fortsetzung und Ausweitung des Modellprojektes sicher förderlich sein.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren – und damit komme ich zu der von den Grünen und vom Liberalen Forum erhobenen Forderung, das Verschuldensprinzip aus dem Scheidungsrecht gänzlich abzuschaffen –, müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, daß es in Österreich gegenwärtig keinen ausreichenden gesellschaftlichen Konsens für eine so weitreichende Änderung unseres Scheidungs- und Scheidungsfolgen ... (Abg. Dr. Schmidt: Den muß man schaffen!) – Da muß man sich an der Diskussion in der zweieinhalb Jahre tagenden Arbeitsgruppe entsprechend beteiligen, aber das haben manche Parteien leider nicht getan. (Widerspruch der Abg. Dr. Schmidt. – Abg. Mag. Stoisits: Ja, aber wir nicht!)

Diese mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz haben nicht nur die doch sehr eingehenden Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe, sondern auch die öffentliche Diskussion der letzten eineinhalb Jahre deutlich gezeigt. Nicht zuletzt auch aus dieser Sicht ist der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, wie dies dem demokratischen Gesetzgebungsprozeß bei einem gesellschaftspolitisch so heiklen Thema eben entspricht, ein Kompromiß, der mir aber durchaus gelungen erscheint. Daß nicht alles, was wir zunächst zur Diskussion gestellt haben, auch verwirklicht wird, schmälert meiner Überzeugung nach die Bedeutung keineswegs. Manches, wie insbesondere die Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Scheidung, mußte, weil dies nicht isoliert, sondern in einem größeren, grundsätzlicheren Zusammenhang zu sehen ist, auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden, weil es diesbezüglich noch vertiefende Überlegungen und Diskussionen zu den von den verschiedenen Seiten erstatteten Vorschlägen bedarf.

Im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgen möchte ich abschließend noch darauf hinweisen, daß das Justizministerium für den Beginn der nächsten Legislaturperiode die Regierungsvorlage eines Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes vorbereiten wird. Einer der Schwerpunkte dieser Reform wird, wie Sie aus dem Begutachtungsentwurf ja entnehmen konnten, eine behutsame Weiterentwicklung der Rechtsfolgen der Scheidung hinsichtlich der gemeinsamen Kinder sein.

Der Begutachtungsentwurf hat ein breites Echo und überwiegend viel Zustimmung gefunden. Es sind über 80 Stellungnahmen eingelangt. Über eine Reihe von Einzelfragen muß noch mit verschiedenen Stellen, insbesondere mit den Jugendwohlfahrtsbehörden, Gespräche geführt werden, doch sehe ich keine grundsätzlichen Schwierigkeiten für eine erfolgreiche Verwirklichung dieses Vorhabens.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß auf dem Gebiete des Familienrechts die legislativen Arbeiten des Justizministeriums auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl mit einer gewünschten Redezeit von 8 Minuten. – Bitte.

11.38

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutigen Beschluß


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