Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 68

ist. Ein Punkt, der sehr wichtig ist, weil wir leider sehen müssen, daß in den Familien immer mehr Gewalt herrscht. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens bekennen wir uns zum schuldensunabhängigen Unterhalt, aber um das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung nicht zu verletzen beziehungsweise um auch nicht ungerecht zu werden, war es uns wichtig, vor allem im Bereich der Billigkeit klare, präzise Formulierungen zu finden, die den Willen des Gesetzgebers festschreiben.

Meine Ausführungen zum Partnerschaftsprinzip möchte ich streichen, weil meine Redezeit relativ kurz ist.

Wichtig ist uns auch, daß die Unterhaltsleistung in aufrechter Ehe ganz oder zum Teil in Geld abverlangt werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, ob nicht ein Ehepartner bereits Naturalleistungen – und das kommt sehr häufig vor –, wie zum Beispiel Miete, Betriebskosten et cetera, erbringt.

Einen Punkt habe ich heute von noch niemandem gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch nicht von jenen, die sich immer im besonderen Maße für die Frauen einsetzen, nämlich den, dessen Verwirklichung auf unsere Hartnäckigkeit zurückzuführen ist: Wir haben es erreicht, daß der Richter ehelich Mitversicherte im Scheidungsfall über einen möglichen Wegfall der sozialen Leistungen aufklären muß. Das sind die Härtefälle, die uns auch immer wieder an unseren Sprechtagen begegnen. Er muß weiters eine Mitteilung an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger machen, der dann die sozialrechtlichen Folgen der Scheidung überprüft und die Betroffenen darüber und gegebenenfalls über die Möglichkeiten einer Weiterversicherung aufklärt.

Wir von der Österreichischen Volkspartei konnten bewirken, daß es für diese Fälle eine günstige Krankenversicherung gibt, für die monatlich 300 S einbezahlt werden kann. Diese ist aber noch im Bereich der Sozialgesetzgebung zu verankern. Ich glaube, daß diese gerade für alleinerziehende Mütter eine große Entlastung darstellt und äußerst wichtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können sehr wohl zufrieden sein. Wir können sämtlichen Vorwürfen, die heute aus einem Oppositionsgeist heraus oder aus wahltaktischen Gründen vorgebracht wurden, gelassen entgegensehen. Die Bevölkerung und im speziellen die Frauen werden zu schätzen wissen, was wir hier erreicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Abgeordneter Dr. Jarolim hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. Die diesbezüglichen Geschäftsordnungsbestimmungen habe ich gerade vorhin erklärt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.17

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer hat bedauerlicherweise gesagt, ich hätte ihr mitgeteilt, daß Kinder aus der Ehe hinauszuschmeißen wären. (Abg. Rosemarie Bauer: Habe ich gelesen!) – Das ist unrichtig!

Ich habe gesagt, daß Kinder im Scheidungsverfahren besonders zu schützen sind. (Abg. Rosemarie Bauer: Das hat die APA nicht gut formuliert!) Das erfolgt unter anderem dadurch, daß Scheidungsverfahren, in denen der letzte Anstand vernichtet wird, zurückgedrängt werden, und das kann wiederum durch eine Stärkung des Zerrüttungsprinzips erreicht werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Kennen Sie Ihre eigene APA-Aussendung nicht? APA-Aussendungen lesen, Herr Kollege Jarolim, vor allem die eigenen!)

12.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte.

12.18

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Michalek! Meine Damen und Herren!


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