Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 88

Es ist auch so, daß wir per Gesetz gesetzliche Vermutungen festlegen: daß beispielsweise bei einem Marktanteil von mindestens 30 Prozent eine marktbeherrschende Stellung gegeben ist.

Es ist weiters festgelegt, daß der sachlich nicht gerechtfertigte Verkauf unter dem Einstandspreis eine Mißbrauchsposition darstellt, daß Marktmißbrauch herrscht. (Abg. Mag. Peter: Wie hoch ist der Einkaufspreis bei Schotter?) Damit ist außerdem eine Beweislastumkehr verbunden; ähnliches gilt für unangemessene Zahlungsfristen und Verzugszinsen.

Außerdem ist es auch so, daß wir die Beseitigung der Anzeigepflicht für bestimmte Bagatellbereiche novellieren und eine geringfügige Erhöhung der Aufgriffsschwellen für anmeldebedürftige Zusammenschlüsse durchführen.

Das haben Sie aber nicht kritisiert. Sie haben kritisiert, daß wir erstmals, Herr Kollege Peter, für Kleine und Mittlere tatsächlich etwas getan haben. Mir ist es lieber, wir nehmen einmal etwas in Angriff, auch wenn es vielleicht zuwenig ist, aber wir haben damit zumindest einen Schritt gesetzt. Gemeinsam mit dem amtswegigen Verfahren kann das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis vielleicht doch der Nahversorgung helfen.

Es ist ja so, daß heutzutage die Preiskampfmaßnahmen, nämlich die sogenannte Preisschleuderei, speziell von den Großen gegen die Kleinen betrieben werden. Der Sinn und Zweck dieser Preisschleuderei sind Lockangebote, Sonderangebote – Sie kennen das –, um den Konsumenten in einer gewissen Art zu täuschen, daß man ihm nämlich wirtschaftliche Macht vorgaukelt, die vielleicht nicht gegeben ist, oder daß man auch andere Artikel, die unter Umständen zu überhöhten Preisen verkauft werden, mitverkauft.

Das ist ein internationales Problem, Herr Kollege Peter. Ich halte Ihre Kritik nicht für berechtigt, weil sich nämlich auf internationaler Ebene Länder ähnlich schützen wie wir – zugunsten der Kleinen! In der Schweiz und Spanien beispielsweise stellt man darauf ab, ob mit dem verlangten Preis eine Täuschung des Konsumenten verbunden ist oder ob damit auch eine Täuschung über den Mitbewerber verbunden ist. In Frankreich und Belgien beispielsweise ist der Verlustverkauf striktest verboten, und in Deutschland gibt es seit 1. Jänner 1999 eine kartellrechtliche Regelung beim Verkauf von Produkten unter dem Einstandspreis.

Was ist also so falsch daran, daß wir in Österreich auch unsere kleinen und mittelständischen Betriebe schützen wollen und eine Novelle vorgelegt haben, die diesem Ansinnen mit Sicherheit Rechnung trägt? (Beifall bei der ÖVP.)

13.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. – Bitte.

13.37

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung hat nicht unmittelbar mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt zu tun. Mir sind jedoch bezüglich der Berichte über die Belastung österreichischer Lebensmittel mit Dioxin Informationen zugekommen, daß nach wie vor in Lebensmitteln – vor allem in Lebensmitteln, deren Zielgruppe Kinder sind, also in Süßigkeiten – Dioxinbelastungen vorhanden sind und daß es keine ausreichende Kontrolle dieser und keine ausreichende Information über diese Belastungen gibt. Es besteht in Österreich nicht einmal die Möglichkeit, entsprechende Kontrollmaßnahmen durchzusetzen.

Gestern erhielten wir auch einen Bericht, daß ein Futtermittelbetrieb geschlossen wurde. Ich habe jetzt gerade die Information bekommen, daß diese Schließung nur eine ganze Stunde gedauert hat.

Ich beantrage daher, Herr Präsident, eine Präsidialsitzung einzuberufen, die sich mit der Frage befassen sollte, ob Frau Ministerin Prammer und Herr Minister Molterer dem Parlament in den laufenden Sitzungstagen einen Bericht und eine Erklärung über diese Materie abgeben sollen.

13.38


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