Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 89

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: In den laufenden Sitzungstagen, haben Sie gemeint? (Abg. Scheibner: Ja!) – Dann würde ich vorschlagen, da die anderen Klubobleute jetzt nicht im Plenum sind und wir die Verhandlungen über die Tagesordnung möglichst nicht unterbrechen wollen, daß ich den anderen Präsidenten und Klubobleuten darüber Mitteilung machen werde. Wir werden während der laufenden Plenarsitzung darüber beraten und vielleicht irgendwann eine Präsidiale abhalten.

Dann setzen wir in der Rednerliste fort. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.39

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! In der Regierungsvorlage zur Kartellgesetznovelle 1999 gibt es einen ganz bemerkenswerten Überblick. Auf Seite 5 werden die vorgesehenen Änderungen dieser Novelle erläutert – das ist ungefähr so viel, damit Sie das optisch sehen (die Rednerin zeigt einen kleinen Abstand mit Daumen und Zeigefinger) –, und auf der nächsten Seite, auf Seite 6, unter dem Punkt "Fortführung der Reformdiskussion", zählt die Regierung, da es ja eine Regierungsvorlage ist, das auf, was eigentlich alles geschehen sollte oder geschehen wird. Das ist aber so viel (die Rednerin zeigt einen größeren Abstand mit Daumen und Zeigefinger) – nur um Ihnen optisch zu verdeutlichen, wie intensiv diese Novelle vom Inhalt her ausgefallen ist.

Das, was noch fehlt, und das, was – das meine ich jetzt nicht ironisch, sondern ernsthaft – der Herr Bundesminister – das hat er im Ausschuß auch versichert – als notwendige Schritte in der Reform des Kartellrechtes sieht, ist weit mehr als die Reform, um die es heute geht, wiewohl ich auch nicht verhehle, daß das, was Inhalt der Reform ist, durchaus zu begrüßen ist und grundsätzlich keine Verschlechterung der gegenwärtigen Gesetzeslage in dem Sinn, wie wir uns das vorstellen, darstellt, sondern grundsätzlich positiv ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber ganz wesentliche Punkte, die sich in den letzten Jahren gezeigt haben, wurden eben nicht aufgenommen. Kollege Peter hat in seinen Ausführungen schon einen wesentlichen Punkt erwähnt: Trotz der Einführung der Amtswegigkeit des Kartellverfahrens ist die Gelegenheit nicht wahrgenommen worden, die Kartellgerichtsbarkeit neu zu organisieren. So spezifische Ausformungen, die österreichische Spezialität etwa, daß die Sozialpartner – mit "Sozialpartner" sind die Bundesarbeitskammer, die Bundeswirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer gemeint – in der österreichischen Kartellgerichtsbarkeit in einem Verfahren gleichzeitig Ankläger, Gutachter und Richter sind und niemand etwas dabei findet, kann man nicht mehr mit rechtsstaatlichen Grundsätzen tatsächlich als vereinbar betrachten. Und hier ist kein Schritt dazu gesetzt worden, das abzuändern. – Das ist einer der wesentlichsten Kritikpunkte, die sie sich auf das beziehen, was eben nicht in der Novelle enthalten ist.

Aber mir ist es noch wichtig, einen zweiten Punkt zu erwähnen, der die Ablehnung dieser Novelle von seiten der Grünen begründen soll, nämlich die Frage der Medienfreiheit, der Medienvielfalt, die eine besonders sensible demokratiepolitische Frage ist. Im Rahmen der letzten großen Novelle im Jahre 1993 wurden auch medienspezifische Sonderbestimmungen in das österreichische Kartellrecht aufgenommen, wobei sich jetzt aufgrund in der Praxis gemachter Erfahrungen gezeigt hat, daß durchaus Nachbesserungen notwendig wären. Da geht es vor allem um den publizistischen Mißbrauch der Marktmacht, und das ist in dieser Novelle gänzlich unberücksichtigt geblieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist einer der ganz sensiblen Punkte, wenn im Medienkartellrecht diesbezüglich keine Vorsorge getroffen wird. Wir wissen es alle, und wir sind sozusagen täglich mit den Auswirkungen dieser gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Niemand hier ist so blauäugig, zu sagen, daß Entflechtungsbestimmungen notwendig sind, einfach so ins Blaue gesprochen, sondern es wird tatsächlich von allen seriös verlangt, daß, wenn es ein Ende der Besserstellung jener Unternehmen geben sollte, die Nutznießer der Bestimmungen des


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