Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 182

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Dr. Lukesch eingebrachte Antrag ist entsprechend unterstützt, auch geschäftsordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Seidinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.51

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, die Umsetzung der Richtlinie des EG-Rates vom November 1994, wurde von meinen Vorrednern schon besprochen. Ich darf mir dazu einige wenige Bemerkungen erlauben.

Im Unterschied zur geltenden Gesetzeslage wird die Untersuchung von Unfällen auch auf schwere Störungen ausgedehnt. Das ist in der Vorlage genauer definiert. Verantwortlich für die Untersuchung wird eine eigene Flugunfalluntersuchungsstelle sein. Um der in der Richtlinie verlangten Unabhängigkeit genügen zu können, werden die Mitarbeiter der Untersuchungsstelle in ihrer Tätigkeit weisungsfrei gestellt sein. Ich glaube, das ist sicherlich ein wichtiger Umstand.

Untersuchungsgegenstand ist die Feststellung der Ursachen zum Zweck der Verhinderung zukünftiger Unfälle und Störungen. Eine Aussage über das Verschulden und die Haftung kommt dabei nicht in Betracht. Trotz der Geltung des Territorialitätsprinzips wird die internationale Zusammenarbeit im Dienst einer optimalen Nutzung der Ressourcen gefördert.

Bezüglich des in der Änderung des Luftfahrtgesetzes vorgesehenen Entfalls des Zulassungsscheins verweise ich auf die Forderung des Verkehrsausschusses, 788 der Beilagen, wonach nach Bestätigung der Austria Control GesmbH über die österreichische Staatszugehörigkeit, über die Lufttüchtigkeit, der Entsprechung der Lärmerfordernisse und die ausreichende Versicherung das Luftfahrzeug im Flug verwendet werden darf. Die formelle Zulassung entfällt.

Wie schon von meinen Vorrednern besprochen, wird die Möglichkeit eröffnet, bewilligungsfreie Flüge auf Selbstkostenbasis durchzuführen. Selbstkosten sind in diesem Zusammenhang nur jene Kosten, die beim jeweiligen konkreten Flug anfallen und anteilig verrechnet werden. Ein Gewinn – und das ist hervorzuheben – darf nicht erzielt werden.

Außerdem passen wir das Gefahrgutgesetz in einer eigenen Novelle erneut an die internationalen ADR-Bestimmungen an. Generell ist zu sagen: Gefahrgüter gehören auf die Schiene. Daher trete ich für EU-weite Regelungen ein, die den Transport von Gefahrgütern auf längeren Strecken überhaupt nur noch auf der Schiene oder dem Schiff erlauben. Die gesamte Transportkette gehört lückenlos überprüft, wobei Exekutive und Feuerwehr rasch über das Gefahrenpotential informiert werden müssen. Die Durchfahrt mit Gefahrgütern durch Straßentunnels soll nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.

Letztlich geht es auch um den Arbeitsplatz Straße, und der schwere Unfall im Tauerntunnel wurde letztlich durch einen LKW-Lenker verursacht, der nach eigenen Angaben bereits 16 Stunden lang unterwegs war. Das ist zwar gesetzwidrig, die fehlenden Kontrollen und die wiederholten Manipulationen sowie das Abhängigkeitsverhältnis der Lenker von ihren Unternehmen verunmöglichen aber die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.

Bessere Bedingungen für die Lkw-Lenker sind nicht nur ein soziales Anliegen, sondern sind auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen dringend erforderlich. Daher werden wir strengere Kontrollen, strengere Strafen für die Unternehmer und eine bessere Ausbildung der LKW-Lenker einfordern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lafer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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