Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 186

Dazu möchte ich quasi einen kleinen Abstecher in die Schweiz machen: In der Schweiz schaut es ungefähr so ähnlich aus, allerdings hat es wesentliche Verbesserungen gegeben. In Zürich ist klar geworden, daß es dringend notwendig ist, die Zahl der Taxikonzessionen, die durch die Liberalisierung immer mehr zugenommen hat, zu beschränken. Dort hat man das also schon gemacht. Bei uns schaut es hingegen nicht so gut aus.

In der Schweiz will man den hohen Standard, auf den man dort großen Wert legt, was ja bekannt ist, aufrechterhalten. Ich meine, wir brauchen auch in Österreich mehr Qualität und eine Güteklasse. Ich finde, wir brauchen weniger Quantität, sondern mehr Qualität, denn nur das führt zu einer Wirtschaftssteigerung und zu einer erhöhten Akzeptanz in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Seitens des Herrn Berichterstatters wird kein Schlußwort gewünscht.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1930 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Parnigoni, Dr. Lukesch und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 15 bezieht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag eingebracht wurde, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher fest, daß das von der Verfassung gebotene Präsenzquorum vorliegt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni, Dr. Lukesch und Genossen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt stimmeneinhellig.

Es erübrigt sich daher die Feststellung, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit vorliegt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses Zeichen erfolgt einhellig. Ich stelle fest: Der Entwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend geregelte Arbeitszeiten für fliegendes Personal.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1834 der Beilagen.


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