Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 193

der Begründung, daß österreichische Kälber in der Vergangenheit nach Frankreich geliefert worden wären. Diese Behauptung ist zwar nicht erwiesen, sie wurde aber immer wieder aufgestellt.

Ich möchte darauf hinweisen: Dieser Antrag ist in der Zwischenzeit längst überholt. In der Agenda 2000 ist die sogenannte Herodes-Prämie nicht mehr enthalten, sondern eine allgemeine Kälbermast-Prämie, für welche das Kalb mindestens einen Monat alt sein muß, höchstens sieben Monate alt sein darf und höchstens 160 Kilogramm Schlachtgewicht haben darf. Daher fallen diese Transporte ohnehin weg.

Wenn dargestellt wurde, daß Frankreich diese Aktion weiterführen will, allerdings mit nationalen Mitteln, dann möchte ich sagen: Die französische Regierung wird wirklich nicht so dumm sein, angesichts des derzeitigen Rinderkennzeichnungssystems – gemäß welchem innerhalb von sieben Tagen jedes Kalb gekennzeichnet werden und das auch bei der zentralen Stelle, der AMA, gemeldet werden muß – solche Kälber noch nach Frankreich zu transportieren und dies mit rein nationalen Mitteln zu finanzieren! EU-Mittel gibt es dafür nicht mehr, weil diese Aktion von der EU eingestellt wurde. Die Praxis, daß Franzosen ausländische Kälber auf diese Art und Weise entwerten, wird sicherlich der Vergangenheit angehören – falls solche Praktiken sich in Frankreich überhaupt jemals abgespielt haben sollten.

Ich möchte auf einen weiteren Bereich hinweisen: Es gibt sehr viele Bauern, deren Almen 20, 30 oder 40 Kilometer vom Hof entfernt liegen. Wenn dort im Herbst eine Kuh kalbt und das Kalb drei Wochen lang nicht nach Hause geliefert werden dürfte, dann wäre das eine Schikane! Oder wenn das Kalb dann zu Fuß nach Hause getrieben würde, wäre das eine Tierquälerei, und aus diesen Gründen ist dieser Antrag abzulehnen. Im Ausschuß wurde er schon abgelehnt, und deshalb ist auch im Plenum eine Ablehnung zu erwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung werden angezeigt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.35

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Problem betreffend Viehtransporte hat eine lange Geschichte und leider wahrscheinlich auch eine schmähliche Zukunft.

Es geht um EU-Subventionen für Tiertransporte, Subventionen, die nach wie vor gewährt werden, und das bietet natürlich einen Anreiz dafür, Lebendvieh zu transportieren. Es gab zwar bereits im Oktober 1997 im Europaparlament eine diesbezügliche Entschließung mit großer Mehrheit, um das Ende dieser Subventionen zu erreichen. Diese hatte jedoch letztlich keinen Erfolg. Es gibt nach wie vor diese Verarbeitungsprämie, die sogenannte Herodes-Prämie.

Wir fordern das endgültige Aus für diese Herodes-Prämie und stellen infolgedessen eine Reihe von Anträgen, zunächst einen Entschließungsantrag, der darauf abzielt, daß der Strafrahmen erhöht wird, sodaß es für die einzelnen Transporteure völlig unattraktiv wird, Lebendvieh in größerem Umfang zu transportieren.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Schaffung eines Europäischen Abkommens über die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen wegen Übertretung der Tiertransport-Bestimmungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der Europäischen Union einzutreten für die Schaffung eines Europäischen Abkommens über die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen, die wegen Übertretung der Tiertransportbestimmungen (Bestimmungen der Richt


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