Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 199

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.53

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wie schon erwähnt wurde, sind aufgrund eines EuGH-Urteiles inhaltliche Veränderungen des Bundesgesetzes über den Transport von Tieren auf der Straße notwendig.

Ziel dieser Veränderungen ist es, zumindest Überschreitungen festgelegter Transportzeiten auf nationaler Ebene bestrafen zu können, und deshalb sind entsprechende Strafbestimmungen im Tiertransportgesetz notwendig. Würde diese Veränderung nicht erfolgen, dann könnten Tiertransporte durch Österreich weiterhin unter Mißachtung jeglicher Bestimmungen über erlaubte Transportzeiten erfolgen, ohne daß man die Fahrer oder die Unternehmer dafür belangen könnte.

Weiters enthält dieser Antrag auch den Artikel II – ich würde meinen, das ist ein Zugeständnis an die Bauern – mit einer Ausnahmeregelung, bei der es ausschließlich um den Transport im Nahbereich und vor allem um einen rascheren und schonenderen Transport von Tieren geht, der nicht nur mit Zugmaschinen, sondern auch mit Anhängern durchgeführt werden kann.

Meine Damen und Herren! Festzuhalten ist, daß das österreichische Tiertransportgesetz hohe und strenge Standards enthält. Ich gebe meinem Vorredner darin recht, daß alle Bemühungen des Ministers darauf hinzielen, daß diese Standards im Gemeinschaftsrecht der EU Aufnahme finden und sich durchsetzen. Nur: Demokratie besteht nun eben einmal aus verschiedenen Meinungen und verschiedenen Zustimmungen, und es gilt daher, daran zu arbeiten.

Für uns Sozialdemokraten steht der Tierschutz im Vordergrund, und an Verbesserungen wird weiterhin gearbeitet. Ich denke auch, daß es beim Tiertransport nicht nur auf den zeitlichen Rahmen ankommen kann, sondern vor allem auch auf die Beschaffenheit der Transportmittel und auf noch viele andere Kriterien.

Deshalb begrüßen wir auch den in Aussicht gestellten weiteren Ausbau des Tiertransportgesetzes. Ich denke, daß die Vorschläge von Frau Kollegin Moser darin einfließen werden, im Interesse des Schutzes der Tiere. Denn Lebewesen können nicht auf die gleiche Weise behandelt werden wie irgendeine andere Ware. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.56

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zu den Ausführungen, die Kollege Schwarzenberger vorhin hier vom Rednerpult aus getroffen hat, einige Anmerkungen machen.

Herr Kollege Schwarzenberger! Wir sind selbstverständlich auch für die Neuregelungen im Führerscheinbereich, aber eines möchte ich Ihnen schon deutlich ins Stammbuch schreiben: Nicht jeder Transport mit einem Autoanhänger ist unbedingt tierfreundlicher, wenn nicht auch der Autoanhänger dazu geeignet ist. Ich bitte Sie, in der Zukunft bei neuen Änderungen der Tiertransportgesetze auch auf das Rücksicht zu nehmen, was die EU ohnehin schon vorhat und was auf EU-Ebene ohnehin schon geplant ist, nämlich auch für eine entsprechende tiergerechte Ausstattung des Transportmittels zu sorgen und nicht nur die Möglichkeit des Autofahrers als solche zu berücksichtigen.

Herr Kollege Schwarzenberger! Ich glaube darüber hinaus, daß niemand hier im Hohen Hause es bedauern wird, daß die Herodes-Prämie abgeschafft ist. Zwei Dinge sollte man aber, was den Transport von Kälbern gerade in den ersten drei Lebenswochen betrifft, hinzufügen.


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