Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 200

Sie haben einerseits das Problem mit der Almhaltung und den Tiertransporten nach Hause gerade auch zum Beispiel bei Schlechtwettereinbrüchen und ähnlichen Dingen ins Treffen geführt. Man sollte aber auf der anderen Seite auch nicht vergessen, daß einige dieser Tiertransporte, die im jugendlichen Alter durchgeführt werden, auch durchaus kritisch betrachtet werden sollten, weil damit nachweislich Tierseuchen von einem Betrieb in den anderen transportiert werden und daher von manchen "schwarzen Schafen" in der Branche gerade diese Frist für den Transport von Kälbern genutzt wird, um gerade bei obskuren neuen Rassen, die besonders anfällig sind, etwa Paratuberkulose und andere Erkrankungen über ganz Österreich zu verbreiten.

Dies ist zwar ein Punkt, der nicht unmittelbar zum Thema Tiertransport gehört, der aber gerade im Zusammenhang mit der 21-Tage-Frist und mit dem Antrag von Frau Kollegin Petrovic bei einer umfassenden Debatte durchaus auch releviert werden sollte.

Es kann nicht abgestritten werden, daß der vorliegende Entwurf und die österreichischen Regelungen, soweit sie den Inlandsverkehr betreffen, in der vorliegenden Form auch die Zustimmung von uns Freiheitlichen erhalten. Aber wir Freiheitlichen haben nie übersehen, daß das Tiertransportgesetz-Straße alleine für uns nicht umfassend genug ist und daß auch die Tiertransporte per Flug oder Schiff europaweit dringend einer entsprechenden Regelung bedürfen. Wir meinen, daß auch in diesen Bereichen die Mißstände endlich abgestellt werden sollen.

Wenn Sie meinen, daß mit den 240 Kilometern und den 130 Kilometern in Österreich, die nach wie vor gelten, das Auslangen zu finden ist, so glaube ich auch, Herr Kollege Schwarzenberger, daß durchaus Überlegungen dahin gehend angestellt werden sollten, das zu schaffen, was ehemals im Wiener Schlachthof bestanden hat, nämlich entsprechende Schlachtungseinrichtungen in Österreich auch für die Religionsgemeinschaften des Islam und jene des mosaischen Glaubens. Dadurch würde dann, so ähnlich wie in Schweden, der Tiertransport von Schlachtrindern und Schlachttieren für beide Religionsgemeinschaften unnötig, und auch der katastrophale Schifftransport wäre nicht mehr notwendig. Dies wäre eigentlich ein Gebot der Stunde.

Bemühungen in diese Richtung wurden aber von seiten der Österreicher immer negiert. Ich glaube aber, daß hiezu noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, sondern daß gerade die Schaffung von Schlachteinrichtungen in Österreich für diese beiden Glaubensgemeinschaften ein entsprechendes Zeichen wäre, das Tierleid und den Tiertransport deutlich einzuschränken. Die Libyen-Transporte etwa und gerade die Verlademethoden in Genua, im EU-Land Italien, sind ja ein beredtes Beispiel und ein Kritikpunkt.

Ich meine daher, daß wir dieses Thema heute nicht abgeschlossen haben, daß wir einen Etappenschritt gemacht haben, daß aber eine umfassende Regelung noch ins Haus steht. Ich hoffe, daß man – und dies gilt vor allem für die zuständigen österreichischen Minister – auf europäischer Ebene endlich tätig wird, denn der Zeitraum, den man zur Regelung dieser Problematik braucht, ist für mich und für viele Tierschützer schon zu lange. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt kein Schlußwort seitens des Berichterstatters.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1933 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen Zusatzanträge eingebracht.


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