Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 206

Steigerung der Verkehrssicherheit tun kann, bevor etwas passiert. Der Regierungsantrag, der ein Schlechtpunkteführerschein ist, greift ja eben erst dann, wenn etwas passiert ist. Hier wählen wir einen anderen Weg.

Ich teile nicht die Auffassung von Herrn Abgeordnetem Firlinger, der da meint, jedes Punkteführerscheinmodell sei so quasi "für die Fische". Tatsache ist vielmehr, daß gerade mit dem Punkteführerschein-Modell den überhöhten Geschwindigkeiten und dem mangelnden Abstandverhalten, die ja zurzeit die primären Unfallursachen in Österreich sind, Einhalt geboten werden kann. Das würde eine Steigerung der Verkehrssicherheit bedeuten.

Deshalb, meine Damen und Herren, drängen wir darauf, daß wir einen Punkteführerschein bekommen, denn dann haben wir die Möglichkeit, pro Jahr 150 Menschenleben auf Österreichs Straßen zu retten. Daß Herr Abgeordneter Firlinger und Herr Abgeordneter Kukacka uns darin nicht unterstützen wollen, werden wir wohl zur Kenntnis nehmen müssen. Vielleicht gibt es aber nach dem 3. Oktober in diesem Haus eine Mehrheit vernünftiger Menschen, die 150 Menschenleben nicht einfach mit einer Handbewegung vom Tisch wischen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.18

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich halte nichts davon, den Punkteführerschein grundsätzlich und von vornherein abzulehnen, ohne bereit zu sein, auch über konkrete Inhalte und über die Gestaltung eines solchen Punkteführerscheines zu diskutieren. Davon halte ich nichts. Das ist eine unseriöse Politik, die vor allem nicht anerkennt, daß es hier auch darum geht (Abg. Mag. Firlinger: Wer hat denn vor zwei Jahren ...?), Verletzte, Tote und Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Wir werden uns jedenfalls dieser Diskussion grundsätzlich nicht verschließen.

In diesem Sinne sind wir auch bereit, über den Antrag des Liberalen Forums zu diskutieren. Er soll auch ein Thema der Expertendiskussion sein, alle guten Ideen sollen aufgegriffen und diskutiert werden. Der Ball liegt jetzt, wie gesagt, beim Verkehrsministerium und bei der von ihm eingesetzten Expertenrunde.

Im übrigen halte ich es aber in dieser Frage mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, das gesagt hat, sie spreche sich beim Punkteführerschein gegen eine Husch-Pfusch-Lösung aus. (Abg. Dr. Schmidt: Es spricht sich dagegen aus!) Es war deshalb auch dagegen, daß dieser Punkteführerschein noch vor dem Sommer, also in dieser Legislaturperiode, beschlossen werden soll. Das ist eine vernünftige Position, denn wir wissen, daß wir gerade bei den Verkehrsgesetzen in dieser Legislaturperiode – ich denke etwa an das Führerscheingesetz – auch gewisse Fehler – um das sehr vorsichtig auszudrücken – begangen haben. Es hat an diesem Gesetz massive Kritik gegeben, weil zu rasch vorgegangen wurde, weil zu wenig darauf geachtet wurde, ob dieses Gesetz von den Experten draußen in den Bezirkshauptmannschaften auch entsprechend umgesetzt und vollzogen werden kann, und wir haben dann diese öffentliche Kritik auch zu ertragen gehabt.

Das soll uns in dieser wesentlichen Frage auf keinen Fall mehr passieren, und deshalb ist es wichtig, dieses Problem umfassend, sachlich und unter Beiziehung von Experten zu diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte fest, daß wir grundsätzlich gesprächsbereit sind, aber selbstverständlich Voraussetzungen an die Einführung eines Punkteführerscheins knüpfen. Das heißt: Wir wollen, daß der Punkteführerschein nur schwere Verkehrsdelikte und keine Bagatelldelikte umfassen darf. Er muß auf die Eliminierung von notorischen Wiederholungstätern abzielen, darf aber den durchschnittlichen Autofahrer nicht kriminalisieren. Das ist ein wesentlicher Grundsatz! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Barmüller.)


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