Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 259

scheinlichkeit im Export landen. Das ist eine meiner Ansicht nach nicht empfehlenswerte Vorgangsweise, die in diesem Fall anscheinend praktiziert worden ist.

Daher richte ich neuerlich einen Appell an die Verantwortlichen, insbesondere im Landesverteidigungsministerium (Abg. Jung: Ist da nicht der Innenminister zuständig?), in Zukunft dazubeizutragen, daß die Waffen in der Welt nicht mehr werden, sondern ausrangierte Altbestände im eigenen Land verschrottet werden müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Was haben Sie gegen Schlögl, daß Sie ihn so niedermachen? – Abg. Dr. Höchtl: Will Gaál denn den Schlögl abschießen?)

Wenn aber, meine Damen und Herren, aus finanziellen Gründen alte Waffenbestände durch das Verteidigungsministerium verkauft werden sollen, dann, Kollege Khol, soll dies im Sinne des § 5 des Kriegsmaterialgesetzes, im Geiste dieses Gesetzes, und aufgrund eines Regierungsbeschlusses erfolgen. Denn damit ersparen wir uns solche Vorwürfe und solche Verdächtigungen.

Wir Sozialdemokraten wollen jedenfalls auch in diesem sehr sensiblen Bereich eine seriöse und saubere Vorgangsweise garantieren, und für eine solche treten wir ganz klar ein. (Beifall bei der SPÖ.)

23.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Maitz. – Bitte.

23.59

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu den zwei Punkten, die die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses begründen sollen, kurz Stellung nehmen.

Punkt eins: Der Verkauf von 40 000 Stück Sturmgewehren StG 58 an die Firma Brügger + Thomet und deren anschließende Verbringung durch diese Firma in die Schweiz ist nach Meinung von Spitzenjuristen ein klarer Fall des § 3 Kriegsmaterialgesetz gewesen und wurde daher korrekt abgewickelt. Ich verweise dazu auf den Bescheid des Innenministeriums – des Innenministeriums, Herr Kollege Gaál! (Abg. Schwarzenberger: Gaál, horchen Sie! – Weitere "Gaál!"-Rufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Herr Kollege Gaál! Ich verweise dazu auf den Bescheid des Innenministeriums vom 9. September 1996 mit seinen Auflagen.

Herr Kollege Wabl! Am 14. Dezember 1998 gab das Bundesministerium für Inneres eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Warum? – Die Begründung dieser Sachverhaltsdarstellung erfolgte deswegen, weil der Verdacht aufgekommen war, daß die Firma Brügger + Thomet an nicht genehmigte Staaten weiterverkauft habe.

Am 14. April 1999 erfolgte eine Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundeskanzler. Anhand von Meinungen von Spitzenjuristen im Verfassungsdienst zum Thema § 5-Verfahren, lieber Herr Kollege Gaál, sagte Bundeskanzler Klima wörtlich: "Dies trifft auf den in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt nicht zu." (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Gaál wird nicht mehr lange herinnen sein! Klima wird den Gaál ...!)

Bundeskanzler Klima weiter: "Die betreffende Firma hat in der Folge einen Antrag auf Bewilligung der Ausfuhr des gegenständlichen Materials eingebracht, der" – bitte achtzugeben, so Herr Bundeskanzler Klima! – "nach § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ... zu beurteilen ist." – Nichts anderes!

Meine Damen und Herren! Am 22. April sagte Staatssekretär Wittmann in der Kurzdebatte zum selben Thema folgendes:

 

"Ich darf einleitend festhalten, daß die bisherige Praxis des Bundesministers für Landesverteidigung nach den uns vorliegenden Informationen rechtlich und formal in Ordnung ist."


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