Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 58

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1830 der Beilagen): Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000) (2027 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner in der Debatte Herrn Abgeordneten Dr. Krüger das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.46

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Drei Minuten für drei Gesetze, das ist nicht viel. Die Arbeitsweise der Koalition zwingt mich förmlich dazu, meinen Debattenbeitrag im Stakkatoton zu halten.

Zunächst einige Bemerkungen zum Datenschutzgesetz 2000: Dieses Gesetz ist zu befürworten, denn sein Inhalt ist positiv. Das Grundrecht auf Datenschutz ist in Verfassungsrang erhoben worden. Der Grundrechtskatalog wurde um das Grundrecht auf Datenschutz erweitert.

Es wird dazu eine Zustimmung meiner Fraktion geben – allerdings keine solche zum § 42, einer Gesetzesbestimmung, die die Zusammensetzung des Datenschutzrates regelt. Diese Gesetzesbestimmung ist – ähnlich wie beim Statistikrat, ähnlich wie bei der Radiokommission, ähnlich wie bei verschiedensten anderen Kommissionen – von einem Wagenburgdenken von ÖVP und SPÖ getragen, das darauf abzielt, Oppositionsparteien von der Willensbildung in diesen Körperschaften weitgehend auszuschließen. Zur Regelung über die Zusammensetzung des Datenschutzrates gibt es eine glatte Ablehnung von uns Freiheitlichen in der zweiten Lesung.

Zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist von meiner Seite zu sagen: Es ist sicher als sehr positiv zu werten, daß es im letzten Moment zu einer völligen Entschärfung gekommen ist. Wir sehen uns daher veranlaßt, diesem gemeinsamen Antrag beizutreten. Gott sei Dank ist es der Versicherungswirtschaft trotz deren notorisch bekanntem Naheverhältnis zu ÖVP und SPÖ nicht gelungen, einen großen Lauschangriff zu Lasten der Versicherungsnehmer und zu Lasten all jener, die aufgrund von Versicherungsfällen betroffen sind, durchzuführen. Das sind nämlich nicht nur unmittelbare Vertragsnehmer, sondern auch unbekannte Dritte, die in einen Versicherungsfall, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, verwickelt werden. Zu dieser Änderung gibt es eine Zustimmung aufgrund eines Allparteienantrages.

Zum Bundesstatistikgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ein paar Worte: Dazu gibt es eine Ablehnung von seiten meiner Partei, die insbesondere darin begründet ist, daß nunmehr eine bloße Umfirmierung des Statistischen Zentralamtes in eine Bundesanstalt "Statistik Österreich" stattfindet und da vor allen Dingen der rot-schwarze Postenschacher fröhliche Urständ feiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß es in Bereichen der österreichischen Wirtschaft oder sonstwo in Österreich – auch in den Bundesanstalten – noch nie vorgekommen ist, daß es für ein und dieselbe Bundesanstalt zwei Generaldirektoren geben soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie machen sich lächerlich, wenn Sie das hier beschließen: Für ein und dieselbe Anstalt nach rot-schwarzer Farbenlehre zwei Generaldirektoren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Für wie dumm wollen Sie denn die Öffentlichkeit verkaufen? Das ist unglaublich! Das ist ein rot-schwarzer Postenschacher, der Eitelkeit wird Genüge getan.

Was heißt denn da Generaldirektor? – Daß man generell der Vorsitzende eines Vorstandes ist und generell die Leitung innehat. Zur rot-schwarzen Farbenlehre hat seinerzeit schon Dr. Zilk gesagt: Sie ist wirklich zum Kotzen! Diesem Kotzen kann man sich eigentlich nur anschließen.


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