Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 82

Staatssekretärs gewesen ist. Es wird nämlich dem ORF ermöglicht, für österreichische Film- und Auftragsproduktionen auch entsprechende Geldbeträge zu verwenden.

Für das laufende Jahr ist es so, daß bereits Filmaufträge über 574 Millionen Schilling vergeben sind. Das ist aber quasi ein Vorgriff auf diese Regelung, die nun beschlossen wird. Der ORF plant, wie Generalintendant Weis ankündigte, für Filme, Serien, Dokumentationen und Reportagen 817 Millionen Schilling auszugeben – davon sind über 770 Millionen Schilling Auftragsproduktion, der Rest betrifft Koproduktionsanteile –, sodaß es daher bei den Auftragsproduktionen, also bei diesem Sektor, der dem Herrn Staatssekretär besonders am Herzen liegt, zu einem Plus von 240 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr kommen wird. Wenn man dazu noch die Beträge nimmt, die für Team- und Personalanmietungen gezahlt werden, ist das wirklich eine sehr weitgehende Sicherung auch jener Personen, die auf diesem wichtigen Gebiet in unserer Republik tätig sind.

Das dritte, das ich hier erwähnen möchte, ist, daß bei der Änderung zum Regionalradiogesetz tatsächlich im Vordergrund gestanden ist, daß wir mit dieser Novelle auf etwas eingehen, was wir selbst bei der letzten Novelle nicht bedacht haben. Wir haben, als wir Regionalradios im UKW-Bereich geschaffen haben, nicht daran gedacht, daß es irgend jemanden geben würde, der auch im Mittelwellenbereich so etwas betreiben will, weil es auch keine internationalen Erfahrungen in diese Richtung gab, und wir hatten daher den Mittelwellenbereich damals nicht aufgenommen. – Jetzt gibt es jemanden, der sich um eine Lizenz bewirbt. Aus diesem Grund war nun auch der Mittelwellenbereich zu öffnen, und das geschieht durch diese Novelle.

Sehr wichtig, meine Damen und Herren, ist der Entschließungsantrag, der zum Antrag 1163/A beiliegt. Mit diesem Entschließungsantrag soll es nämlich ermöglicht werden, daß jene Arbeit, die im Unterausschuß zur Frage digitales terrestrisches Fernsehen geleistet wurde, mit dem Ende dieser Gesetzgebungsperiode nicht einfach verschwindet, sondern quasi erhalten bleibt und fortgeführt werden kann.

In sehr interessanten Hearings in diesem Unterausschuß hat es sich nämlich auf zwei Fragen zugespitzt. Die erste Frage lautete: Haben jene recht, die sagen, man wird um digitales terrestrisches Fernsehen nicht herumkommen, das wird in diesem Teil Europas eine künftige Notwendigkeit sein – oder haben diejenigen recht, die sagen, nein, das wird sich auf Satelliten verlagern, und das terrestrische digitale Fernsehen hat keine Zukunft?

Zweite Frage: Ist es aufgrund der bestehenden Möglichkeiten in Österreich tatsächlich so, daß man, wenn wir nun quasi neben ORF 1 und ORF 2 die dritte Kette an jemanden Privaten vergeben, nicht mehr – nie mehr! – digitalisieren kann, weil man sonst ORF 1 oder ORF 2 für viele Jahre abschalten müßte, um diese Wellen für die Digitalisierung zu verwenden? Ist es daher sinnvoll, den dritten Teil offenzulassen, damit man den ORF digitalisieren kann und dann mehr Kanäle und damit sogar mehr Möglichkeiten für Private hat?

Diese Frage konnte im Unterausschuß nicht endgültig geklärt werden und deshalb der Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, diese Frage weiter zu prüfen.

Ich meine, wir sind mit den vorliegenden Anträgen und Gesetzesvorschlägen ein gutes Stück in diesem Bereich weitergekommen. Wir leisten ein Stück Privatisierung, wir haben ein Stück Modernisierung dabei, und wir verlieren die Arbeit nicht, die wir in dieser Gesetzgebungsperiode begonnen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.29

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schieder, der Entschließungsantrag, den Sie soeben angesprochen haben, ist allerdings ein sehr rudimentärer, denn im ersten Satz wird


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