Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 88

3e. In § 20 Abs. 2 Z 1 wird nach der Wortfolge ,oder im Fall von Spartenprogrammen‘ folgende Wortfolge ,oder von Programmen nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter‘ eingefügt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute allgemeine Meinung, daß nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter schon längst ein wesentlicher Bestandteil der Hörfunklandschaft sind und vor allem aus demokratiepolitischer Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt und Repräsentanz der unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen leisten, ihre Meinung lautstark artikulieren zu können. Deshalb wäre es nur konsequent, nichtkommerzielle Radios im Gesetz zu verankern. Das ist zwar längst akkordiert, aber es geschieht leider nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluß kommend: Heute wird das letztemal in dieser Legislaturperiode das Rundfunkrecht diskutiert. Der Herr Bundeskanzler, damals hieß er noch Vranitzky, hat in seiner Regierungserklärung und die beiden Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsabkommen immer wieder von der "großen ORF-Reform" gesprochen. Ich habe das sehr, sehr oft gehört. Je intensiver wir uns aber vom Beginn einer Gesetzgebungsperiode und einer Arbeitsgemeinschaft der beiden Parteien entfernt haben, umso weiter in die Ferne ist die große ORF-Reform gerückt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb muß ich Ihnen ganz ehrlich sagen, daß zwar dagegen, was Herr Kollege Schieder hier so lobend über den Inhalt des Entschließungsantrages gesagt hat, nichts einzuwenden ist, aber: Wozu sind wir denn so lange im Unterausschuß gesessen? – Dort waren genau jene Experten, die die Grundlagen bereits geliefert haben, und jetzt wollen Sie die Bundesregierung wieder auffordern, Experten miteinzubeziehen, um Grundlagen zu erarbeiten.

Da macht das Parlament einmal etwas Sinnvolles und ladet alles, was auf diesem Gebiete Rang und Namen hat, ein, um die Meinungen zu hören, und dann sagt der Gesetzgeber, jetzt muß ich wieder die Regierung fragen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag dokumentieren Sie sozusagen Ihre eigene Unfähigkeit zur Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse!

Deshalb halte ich das in rundfunkrechtlicher Hinsicht für einen ziemlich unwürdigen Abschluß dieser Gesetzgebungsperiode, und ich muß sagen, ich bin ziemlich enttäuscht. (Beifall bei den Grünen.)

13.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.52

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Gospod predsednik! Gospod dr˛avni sekretar! Visoki Dom! Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Schieder, ich muß Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag, den Sie vorgetragen haben, ein bißchen korrigieren.

Die Wahrheit ist, daß die Dinge eigentlich entscheidungsreif sind. Die Experten-Hearings haben klar gezeigt, daß wir die Probleme kennen und wissen, wie die Lösungen aussehen sollen, aber ich verstehe natürlich die Bundesregierung, daß sie Angst hat, vor den Wahlen einen solch entscheidenden Einschnitt zu machen. Das sollte man auch zugeben. Das heißt, das scheint nicht der beste Zeitpunkt für diese Entscheidung zu sein.

Wir haben schon öfter darüber gesprochen, aber ich bin der Auffassung, daß die Sachen eigentlich schon auf dem Tisch liegen. Wir haben nicht so viele Wahlmöglichkeiten, aber jede Entscheidung ist natürlich schwer. Das heißt, wir müssen digitalisieren, und wir wissen, daß es nicht viele Möglichkeiten gibt. Der dritte Kanal ist sozusagen der Kanal zum Öffnen, das müssen


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