Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 232

Bereitschaft zu Verbesserungen in den von der Kritik angesprochenen Bereichen besteht. Wenn es sich aber um politische Entscheidungen handelt, die der Rechnungshof kritisiert, dann werden diese auch dann noch verteidigt, wenn die daraus entstandenen Fehlleistungen schon längst offenkundig geworden sind. Hier wirkt sich leider die Parteizugehörigkeit auf das Verhalten der Abgeordneten aus: Sie sind nicht gewillt, die Kritik des Rechnungshofes dann wahrzunehmen, wenn sie das Ressort eines Regierungsmitgliedes ihrer Partei betrifft.

Am Ende meiner Tätigkeit hier wünsche ich den Abgeordneten der Regierungsparteien die Einsicht, daß im Sinne der klassischen Gewaltenteilung dem Parlament und den Abgeordneten die Aufgabe zukommt, die Regierung zu kontrollieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Abgeordneten dieses Hauses sollten sich ihrer Aufgabe der Kontrollfunktion endlich entsinnen! – Danke, meine Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. 8 Minuten freiwilllige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

23.31

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu Beginn meiner kurzen Rede dem Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern meinen ausdrücklichen Dank aussprechen! Als Instrument der Kontrolle, Effizienz und Wirtschaftlichkeitsverbesserung in unserem Lande hat der Rechnungshof auch in diesen Tätigkeitsberichten wieder ganz Arbeit geleistet. Ich danke den Mitarbeitern und, an der Spitze, ihrem Präsidenten! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin auch froh darüber, daß ich den Dank nicht nur verbal ausdrücken, sondern darauf, Herr Präsident, verweisen darf, daß bei der vorletzten BDG-Novelle die verdiente Besserstellung der Rechnungshofmitarbeiter im Rahmen ihrer Beförderungsmöglichkeiten auch von uns durchgesetzt wurde. Das haben sich die Rechnungshofmitarbeiter allemal verdient! (Beifall bei der ÖVP.)

Aus der Fülle der Feststellungen des Tätigkeitsberichtes des Rechnungshofes für das Jahr 1997 möchte ich nur zwei Bereiche ansprechen. – Erstens möchte ich die Prüfungen erwähnen, die im Rahmen des Innenministeriums betreffend allgemeine Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Zivildienst vorgenommen wurden. Dabei kommt der Rechnungshof zu höchst interessanten Ausführungen; jeder kann diese nachlesen. Er weist zunächst darauf hin, daß es für die Zuweisung von Zivildienern zu den verschiedenen Bereichen keinerlei Richtlinien beziehungsweise Prioritätensetzungen gibt. Das führe auch zu einer Intransparenz der Kosten beziehungsweise der Subventionierung der empfangenden Institutionen.

Dann stellt der Rechnungshof fest – und das ist auch sehr interessant –, daß alle organisatorischen und verordnungsmäßigen Vorbereitungen für den außerordentlichen Zivildienst derzeit fehlen. Das Innenministerium habe diese Arbeit nicht geleistet.

Als Tiroler kann ich nur sagen: Schade! Bei uns hat sich in diesem Jahr schon die zweite Naturkatastrophe ereignet. Daher würden wir für den Katastrophenschutz und den Katastropheneinsatz gut ausgebildete Zivildiener sehr wohl brauchen! Derzeit können wir sie aber nicht einberufen, weil zum Beispiel keine entsprechenden Richtlinien, Verordnungen, Durchführungen mit den Katastrophendiensten der Bundesländer organisiert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters regt der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Zivildienstgesetz an, daß im Hinblick darauf, daß dieses seit 1986 mehrfach novelliert wurde, an eine Wiederverlautbarung aus Gründen der Rechtssicherheit seitens des Innenministeriums gedacht werden sollte.


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