Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 254

Der Rechnungshof hat aber im Hinblick auf diese unbefriedigende Situation und die getroffenen Feststellungen ein Resümee gezogen und gibt – zusammenfassend – folgende Empfehlungen ab:

Erstens soll eine eindeutige rechtliche Grundlage geschaffen werden. Zweitens soll für die Zukunft vorgesorgt werden, daß Verträge gleicher Art, wie sie in der Vergangenheit geschlossen wurden, nur mehr kostendeckend abgeschlossen werden mögen, das heißt mit einem Zuschlag zum Aktivitätsaufwand.

Ich glaube, wenn man diesen Anregungen des Rechnungshofes, die zum Teil auf Gesetzesänderungen oder Gesetzesergänzungen abzielen, Rechnung trägt, dann lassen sich künftige Diskussionen im Zusammenhang mit der Überlassung von Arbeitskräften aus dem Bundesdienst vermeiden und dann lassen sich meines Erachtens auch viele Unstimmigkeiten, die in der Vergangenheit entstanden sind, auf diese Weise bereinigen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Auch einige meiner Vorredner haben darauf Bezug genommen und angeregt, daß Gesetzesänderungen vorgenommen werden mögen. (Zwischenruf des Abg. Wabl.) Es liegt diesbezüglich nunmehr der Ball beim Nationalrat, ob er den Anregungen des Rechnungshofes folgen und eindeutige gesetzliche Regelungen schaffen will. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Rechnungshofpräsident.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wabl: Was sagt die ÖVP dazu: Wird Herr Klestil jetzt zahlen oder nicht?)

1.03

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für meine höchstwahrscheinlich letzte Rede hier im Nationalrat habe ich ein Thema gewählt, das noch von keinem Redner vorher angesprochen wurde, das mir von jeher am Herzen liegt und mit welchem ich immer wieder bekundete, eine starke Hand und ein verläßlicher Partner der Jugend zu sein.

Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, Multiplikatoren dafür zu sein, daß noch mehr Jugendliche an den EU-Programmen und an den Austauschprogrammen teilnehmen! Die EU-Programme bestehen im wesentlichen aus zwei Teilen: aus "Jugend für Europa" und aus den "Europäischen Freiwilligendiensten".

"Jugend für Europa" ist im wesentlichen ein Jugendmobilitätsprogramm für Jugendgruppen aller Art. Das typische "Jugend für Europa"-Projekt ist, daß eine Jugendgruppe aus Land eins länderübergreifend mit einer Jugendgruppe aus Land zwei eine Jugendfreizeitaktivität durchführt, aber nicht im touristischen Sinn, sondern mit inhaltlichem Background, meistens in den Bereichen Ökonomie, Kultur oder Soziales.

Die teilnehmenden Jugendlichen sind zwischen 15 und 25 Jahren alt, die Gesamtgruppe ist überschaubar, sie besteht aus mindestens 16 und maximal 60 Teilnehmern, und die Projektdauer beträgt eine bis drei Wochen. Benachteiligte Jugendliche werden speziell gefördert. Die Begleiterscheinungen dieses Programms sind besonders auch für Jugendausbildner und Multiplikatoren im Jugendbereich von besonderem Interesse.

Ebenfalls förderbar sind regionale Jugendinitiativprojekte, in welchen ein EU-weit relevantes Thema modellhaft umgesetzt wird, zum Beispiel das Antirassismus-Projekt, das 1995 auf dem Rathausplatz gezeigt worden ist, bei welchem meterlange "all equal – all different"-Transparente hergestellt und vorgeführt wurden.


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