Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 259

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

1.23

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf diese beiden Tagesordnungspunkte eingehen.

Erstens zum Bericht über die Dienstleistungen von Frauen im Bundesheer: Wir sehen anhand des Berichtes, daß mit Stichtag 31. Dezember 1998 gerade 65 Frauen Dienst mit der Waffe im österreichischen Bundesheer gemacht haben. Wenn man sich vorstellt, wie lange es gedauert hat, bis entsprechende legistische Maßnahmen für die Schaffung dieser Möglichkeit gesetzt wurden und wieviel Wirbel es darum gegeben hat, dann muß man wirklich sagen: Viel Lärm und wenig Nutzen! Ich sage dazu: Leider! Denn es wäre eine – auch wehrpolitisch – wichtige Maßnahme, den Frauen die Möglichkeit zu geben, Dienst mit der Waffe und so einen Beitrag zur österreichischen Landesverteidigung zu leisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Leider konnte die Koalition aber wieder einmal nur einen Kompromiß erzielen. Denn es war nicht möglich, durchzusetzen, daß Frauen auch außerhalb einer Berufslaufbahn im Bereich der Miliz Dienst beim österreichischen Bundesheer machen können. Herr Bundesminister! Sie haben im Ausschuß gesagt, daß man darüber reden müßte. Wir geben Ihnen jetzt die Gelegenheit dazu, denn ich glaube, es ist notwendig, daß man das Bundesheer den Frauen auch im Bereich der Miliz auf freiwilliger Basis öffnet. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner und Kollegen zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses (2024 der Beilagen) über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung gemäß § 46a Wehrgesetz 1990 betreffend Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahr 1998 (III-188 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, entsprechende legistische Vorbereitungen zu treffen, damit der Nationalrat in der nächsten Gesetzgebungsperiode rasch ein entsprechendes Gesetz über eine freiwillige Verwendung von Frauen in der Miliz des österreichischen Bundesheeres und eine Verlängerungsmöglichkeit des Ausbildungsdienstes beschließen kann."

*****

Zweitens: Pensionsvorsorge für die österreichischen Zeitsoldaten und für Milizsoldaten. Auch das ist eine Thematik, die wir schon lange diskutieren. Sie sagen immer, daß es in diesem Zusammenhang keine Probleme beziehungsweise Problemfälle gibt. – Das Problem besteht darin, daß seit dem letzten Sparpaket den österreichischen Zeitsoldaten und Milizsoldaten Dienstzeiten im Ausland rückwirkend für die Pension nicht mehr als Versicherungszeit, sondern nur mehr als Ersatzzeit anerkannt werden. Das hat bereits bei einigen Fällen – und einige kommen erst ins Pensionsalter – Auswirkungen gehabt. Mir ist ein Fall bekannt, in welchem jemand zehn Jahre Auslandseinsatz im Dienst für das österreichische Bundesheer absolviert hat und ihm diese zehn Jahre für die Pension jetzt nicht angerechnet werden, was zur Folge gehabt hat, daß er nur 11 000 S monatliche Pension erhält.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Sie sagen immer in Ihren Sonntagsreden, daß Sie stolz darauf sind, daß es Österreicher gibt – allerdings ohnehin zu wenige –, die sich auch über längere Zeit verpflichten, im Ausland einen entsprechenden Dienst zu machen. Ich meine, diesen Menschen sollte man das nicht dadurch vermiesen, daß sie dann noch Probleme bei der Pensionszumessung haben! Ganz im Gegenteil. Wir haben Ihnen gesagt, daß man, wenn man professionelle Soldaten findet, auch entsprechende Anreize geben muß. Eine Grundvoraussetzung dafür ist wohl, daß solche Menschen dann nicht noch Nachteile bei der Pensions


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