Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 263

Zweifelsohne wird es notwendig sein, auch noch den zweiten Schritt zu gehen, die völlige Gleichstellungsmöglichkeit zu bieten und den Frauen auch den Zugang zur Miliz auf freiwilliger Basis zu öffnen. Denn es muß zweifellos auch ein Recht der Frauen sein, eine derartige Dienstleistung durchzuführen. Ich denke, das sollte eine wichtige Forderung für die nächste Gesetzgebungsperiode sein.

Ich möchte die heutige Gelegenheit nutzen, um allen Mitgliedern des Landesverteidigungsausschusses ein herzliches Danke für ihre konstruktive Mitarbeit in der letzten Legislaturperiode zu sagen. Einige von ihnen scheiden aus, die über lange Zeit und äußerst wirkungsvoll mitgearbeitet haben: Gerald Tychtl, Dieter Lukesch, Willi Sauer und insbesondere Karl Maitz, Wehrsprecher der Volkspartei. Ich möchte mich bei euch allen auf das allerherzlichste dafür bedanken. Es war eine Freude, mit euch zusammenzuarbeiten. Ich danke euch und wünsche euch alles Gute, auch außerhalb dieses Hauses! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das war die ministerielle Abschiedsrede, nicht? – Bundesminister Dr. Fasslabend: Sicher nicht!)

1.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

1.40

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einige Sätze zum Bericht über Dienstleistungen von Frauen beim Heer und den daraus von Ihnen, Herr Minister, gefolgerten Änderungen, die eintreten sollen, und zwar in erster Linie zu jener, daß die Miliz für Frauen geöffnet werden soll.

Ich habe nachgesehen und folgendes herausgefunden: Als erster und wesentlichster Punkt im schriftlichen Ministerratsvortrag, der von Bundesministerin Prammer und Ihnen gemeinsam vorgelegt wurde, ist festgelegt und auch so beschlossen, daß die Freiwilligkeit von Frauen beim österreichischen Heer in der Verfassung verankert sein muß. Ich frage mich jetzt als Frau, ob es notwendig ist, daß ich im Milizstand sein muß, um Auslandseinsätze machen zu können. (Abg. Dr. Maitz: Freiwillig! Nur freiwillig!) Denn es ist nicht das Ansinnen der SPÖ, auch nicht das Ansinnen von Bundesministerin Prammer, Frauen in den Milizstand hineingehen zu lassen. – Soweit zu diesem Thema. (Abg. Dr. Maitz: Freiwillig! – Abg. Rosemarie Bauer: Das kann doch nicht wahr sein! Zu den niedrigen Diensten sind die Frauen ...!) Frau Kollegin, das ist im schriftlichen Ministerratsvortrag festgelegt. Daran geht auch kein Weg vorbei.

Nun möchte ich mich mit dem Antrag auf pensionswirksame Beitragsabsicherung für die ordentlichen und außerordentlichen Präsenzdiener beschäftigen. Nach dem ASVG zählt die Zeit eines ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienstes als Ersatzzeit, das heißt, daß demnach auch außerordentlicher Präsenzdienst – wie Kaderübungen, freiwillige Waffenübungen, Funktionsübungen sowie Präsenzdienst bezüglich der Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres zur Hilfeleistung ins Ausland – darunter fällt.

Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Soldaten muß man in zwei Kategorien einteilen. Das heißt: Leistet jemand Waffenübungen aufgrund der Bestimmungen des Wehrgesetzes und überwiegen die Ersatztage in einem Kalendermonat gegenüber den Beitragstagen, so kommt es dazu, daß dieser Monat als Ersatzmonat gilt.

Zum zweiten zählen die Zeiten des Auslandseinsatzes beispielsweise bei den österreichischen UNO-Truppen, sofern der Einsatz nicht von Beamten durchgeführt wird – darin besteht der Unterschied –, ebenso als Ersatzzeiten. (Abg. Scheibner: Eben! Darum geht es jetzt!) Genau! Das wollte ich noch einmal festhalten, weil das meiner Ansicht nach ein wesentlicher Punkt für die Zukunft ist. (Abg. Scheibner: Genau das ist ja die Ungerechtigkeit!) Herr Kollege, genau darum geht es.

Es ist notwendig, daß seitens Ihres Ministeriums, Herr Minister, darüber nachgedacht wird beziehungsweise Vorschläge vorgelegt werden, daß solche Einsätze erstens im Rahmen von Dienstverhältnissen abgeführt werden können. Dann wäre dieses Problem auch beseitigt.


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